Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 152

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Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.35

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wieder einmal – und es geschieht ja mittlerweile fast regelmäßig – liegt uns eine Zivildienstgesetz -Novelle hier im Nationalrat vor. Sie haben gesagt, es handelt sich um eine kleine Adaptierung, die durch den freiwilligen Auslandsdienst notwendig geworden ist. Dieser soll ja jetzt, wenn er 14 Monate gedauert hat, auf den Zivildienst angerechnet werden. Und Sie wollen mit dieser Novelle eine generelle Vergütung für Trägerorganisationen, die Zivildiener beschäftigen, einführen.

Herr Bundesminister! Ich kann mich noch gut daran erinnern: Als der unentgeltliche Auslandsdienst eingeführt wurde – es war das ein internationales Abkommen –, wurde ausdrücklich ausgeschlossen oder zumindest kritisiert und nicht für gut gehalten, daß der unentgeltliche Auslandsdienst im Inland für den Zivildienst anerkannt wird, weil diese beiden Dienste ja überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Was damals befürchtet wurde, tritt nun ein: Fünf Jahre später wird genau das normiert, nämlich daß der freiwillige Auslandsdienst für den Wehrersatzdienst angerechnet wird.

Herr Bundesminister! Genau das ist unser Kritikpunkt. Es gibt eine geltende Verfassungslage, über die man diskutieren kann. Sie wissen ganz genau, daß wir uns sehr gut vorstellen könnten, sowohl Wehrdienst als auch Zivildienst auf eine freiwillige Basis zu stellen. Aber wir haben derzeit noch eine geltende Verfassungslage, wir haben die allgemeine Wehrpflicht, und wir haben den Zivildienst als Wehrersatzdienst geregelt. Wehrersatzdienst bedeutet auch, daß diese Dienste im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung umgesetzt werden sollten.

Deshalb wenden wir uns grundsätzlich gegen eine Ableistung des Wehrersatzdienstes im Ausland. Denn der Zivildiener soll einen Dienst – und das machen auch sehr viele oder die überwiegende Zahl –, einen positiven Dienst an der Gesellschaft, an der Gemeinschaft hier in Österreich leisten und sich nicht durch einen Dienst im Ausland von dieser Verpflichtung entbinden. Deshalb lehnen wir Freiheitlichen bei der derzeitigen Rechtslage diesen Teil der Novelle ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum zweiten Punkt: Generelle Vergütung für Leistungen von Trägerorganisationen. Da setzen Sie etwas um, was grundsätzlich positiv ist. Es wird von uns befürwortet, Herr Bundesminister, daß es keine Ausnahmen mehr gibt und daß grundsätzlich jede Organisation, die Zivildiener beschäftigt, eine Vergütung an das Innenministerium abführen soll, wobei es wirklich nicht nachvollziehbar ist – dazu wird es ja noch einen Antrag der Grünen geben –, warum es so große Unterschiede bei diesen Vergütungen gibt. Und es ist schon gar nicht nachvollziehbar, warum es bis jetzt Institutionen gegeben hat, die von dieser Vergütung ausgeschlossen waren, vor allem deshalb, weil gerade – und da ist in erster Linie das Rote Kreuz anzusprechen – in diesem Bereich durch die Ausweitung der Möglichkeit, Zivildiener zu beschäftigen, massive Konkurrenz auch zu privaten Unternehmern stattgefunden hat.

Selbstverständlich will niemand grundsätzlich die Aufgabe des Roten Kreuzes kritisieren. Es handelt sich hiebei um eine ganz wichtige Einrichtung, und es sollen auch Zivildiener dort beschäftigt sein, und zwar besonders im Kranken- und Sanitätswesen. Aber durch die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten, durch die Vergrößerung der Zahl der Zivildiener ist es dazu gekommen, daß das Rote Kreuz seine ursprüngliche Tätigkeit, eben echt Krankentransport und Sanitätsdienst zu organisieren, ausgeweitet hat, etwa auf den Bereich der Sitzend-Krankentransporte, die bis dato von privaten Taxiunternehmern übernommen worden sind, noch dazu kostengünstiger. Dabei ist es natürlich schwer, konkurrenzfähig zu bleiben, wenn dem Roten Kreuz gratis Mitarbeiter zur Verfügung stehen, während auf der anderen Seite private Unternehmen entsprechend kalkulieren müssen.

Grundsätzlich wäre diese generelle Vergütung positiv. Aber, Herr Bundesminister, Sie haben in der ursprünglichen Planung einen Pauschalbetrag, einen Mindestbetrag von 2 700 S festgelegt.


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