Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 153

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Das ist schon sehr niedrig und in Wahrheit nur ein Anerkennungsbetrag. 2 700 S war zumindest die erste Forderung, soweit ich mich erinnern kann. Das ist dann bereits in der Regierungsvorlage reduziert worden und im Ausschuß noch einmal, nämlich auf 1 200 S. Und in Kraft treten soll das Ganze erst in einem Jahr, nämlich mit 1. Jänner 1999.

Da ist diese an und für sich sinnvolle und notwendige Maßnahme so verwässert worden, sodaß ungerechten Zuständen bei der Beschäftigung von Zivildienern nicht Einhalt geboten werden kann. Deshalb werden wir auch diesem zweiten Teil der Reform des Gesetzes unsere Zustimmung nicht geben können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.40

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Inhalt dieser Novelle ist die Präzisierung der Bestimmungen, die im § 12 Zivildienstgesetz geregelt sind, und zwar das Anerkennungsverfahren sowie die Präzisierung des Begriffes "angemessene Vergütung".

Mein Vorredner hat nur in einem Punkt recht, nämlich wenn er behauptet, daß das Zivildienstgesetz ständig novelliert wird. Da gebe ich ihm recht; ja, das stimmt. Aber er hat dabei vergessen, zu erwähnen, daß mit jeder Novelle eine Verbesserung für die Zivildienstpflichtigen eingetreten ist. Unklare oder in der Auslegung schwierige Paragraphen wurden präzisiert, was insgesamt auch dazu geführt hat, meine Damen und Herren, daß die Akzeptanz des Zivildienstes bei der Bevölkerung enorm zugenommen hat. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf eine im vergangenen Jahr durchgeführte Untersuchung des IMAS-Institutes, wonach die Einstellung der Bevölkerung zum Zivildienst prinzipiell sehr positiv ist. 77 Prozent der Befragten sagten, daß der Zivildienst eine gute Sache ist, und 44 Prozent davon sagten sogar, daß sie eine sehr gute Meinung davon haben. Nur 13 Prozent haben sich gegen diese Einrichtung ausgesprochen.

Aber auch die Beurteilung durch die Zivildienstpflichtigen ist beeindruckend. Eine überwältigende Mehrheit von 83 Prozent der Zivildienstleistenden hat den Eindruck, aus der Zivildiensttätigkeit nützliche Erfahrungen für das eigene Leben ziehen zu können; nur 8 Prozent sind anderer Ansicht. Zusätzlich schätzt man auch am Zivildienst, daß er einen großen Einblick in soziale Probleme eröffnet und daß es hilfreich ist, Fähigkeiten wie das Meistern schwieriger Lebenssituationen und das Leisten von Erster Hilfe zu lernen.

Aber wieder zurück zu dieser Novelle, meine Damen und Herren. Aufgrund der seit dem Jahre 1992 gewonnenen Erfahrungen im unentgeltlichen Auslandsdienst für Zivildienstpflichtige sind Modifizierungen und Ergänzungen erforderlich. Vor allem sind das Anerkennungsverfahren und die vorgesehenen Dienstleistungsbereiche sowie deren Kontrolle zu präzisieren. Wir haben im Detail auch über den Zivildienstbericht in dieser Angelegenheit schon diskutiert.

Ein vieldiskutierter Punkt ist die angemessene Vergütung durch die Einführung eines Mindestbetrages. Ursprünglich war bei "Blaulichtorganisationen" ein Vergütungsbetrag von 2 744 S vorgesehen, dann wurde er bereits in der Regierungsvorlage auf 1 732 S reduziert und mit dem vorliegenden Abänderungsantrag neuerlich auf 1 228 S herabgesetzt. Ich weiß schon, daß "Blaulichtorganisationen" auch finanzielle Probleme haben. Aber gerade deshalb – mein Vorredner hat dies kritisiert – haben wir uns dazu durchgerungen, daß diese Änderung erst mit 1. Jänner 1999 wirksam wird, sodaß auch eine gewisse Umstellungsphase gegeben ist.

Grundsätzlich bin ich für eine bevorzugte Zuweisung speziell an die "Blaulichtorganisationen", wie eben das Rote Kreuz oder den Arbeiter Samariter Bund. Dies entspricht auch dem Prinzip der Kostenwahrheit. Es soll hier schon gesagt werden, daß das Rettungswesen grundsätzlich in die Landes- und Gemeindekompetenz fällt. Daher sollten auch dort die Kosten getragen werden. Die Länder haben ja immer gefordert, daß es nach dem Prinzip gehen soll: Wer Kosten verursacht, soll diese auch zahlen.


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