Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 162

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Ich sage Ihnen eines, weil es mir wirklich zu dumm ist: Ich habe nichts gegen den Gedenkdienst, schon deshalb nicht, weil auch meine Familie durch den Nationalsozialismus verfolgt gewesen ist. Ich habe nichts gegen Sozialdienste im Ausland, und ich habe auch nichts gegen Friedensdienste im Ausland. Aber ich habe in meiner Rede – und das werden Sie mir zugestehen müssen, ohne mich und meine Fraktion zu diffamieren – auf die geltende Verfassungslage hingewiesen, und ich habe gesagt: Solange die Verfassungslage dergestalt ist, daß der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist, so lange soll er auch nur im Inland ausgeübt werden. Ich habe mich aber auch dafür ausgesprochen, sowohl Wehrdienst wie auch Zivildienst auf eine freiwillige Basis zu stellen, denn dann wäre all das, was jetzt gemacht wird, selbstverständlich notwendig.

Kollege Schwemlein, noch einmal: Wenn Sie Argumente haben, die gegen unsere Meinung sind, dann bringen Sie sie vor, aber lassen Sie die unterste Schublade geschlossen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt hiezu keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

Ein Schlußwort des Berichterstatters ist nicht gewünscht.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 986 der Beilagen.

Dieser Entwurf enthält Verfassungsbestimmungen, sodaß ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder dieses Hauses feststelle.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entwurf ist mehrheitlich angenommen, und zwar mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen, wobei gleichfalls das verfassungsmäßig vorgeschriebene Zweidrittelquorum gegeben war.

Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr und Genossen betreffend gleiche Höhe der Vergütung der Zivildiensteinrichtungen an den Bund.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 563/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von blindmachenden Laserwaffen (985 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet, sodaß wir sogleich in die Debatte eingehen.

Ich erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Karlsson das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.


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