Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 183

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EUROPOL hat – darüber kommen auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Liberalen, nicht herum – wie Interpol keine operativen Aufgaben. Das übersehen die meisten Kritiker, die sich dazu versteigen, EUROPOL als eine Mischung aus FBI und dem Agenten 007 zu sehen. Kollege Kier ist leider nicht anwesend; er hat sich in den "Salzburger Nachrichten" derart geäußert. Sich dazu zu versteigen, solch eine Einrichtung als FBI und 007 zu bezeichnen, finde ich einfach abstoßend.

Ganz im Gegenteil: Die Kompetenzen der Euro-Cops sind derzeit und in absehbarer Zukunft in keiner Weise mit jenen der nationalstaatlichen Polizeibehörden und schon gar nicht mit jenen des FBI oder anderer derartiger Institutionen zu vergleichen. Datenaustausch, Datensicherung und nicht unmittelbare Täterverfolgung sind Aufgaben dieses Polizeiapparates. Es sind keine Razzien und Verfolgungsjagden in Sicht, bei denen die EUROPOL-Spezialisten zum telegenen Einsatz auffordern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Informations- und Analysesystem sind jene Positionen, die als Ziele ausgebaut werden sollen. Zur endgültigen Verwirklichung von EUROPOL sind noch viele rechtliche Schritte zu setzen. Ich denke da an Personalstatut, Finanzordnung, Amtssitzabkommen, Geschäftsordnung und viele andere. Es sind aber auch beträchtliche finanzielle Investitionen zu tätigen. Ich bin davon überzeugt, daß sich dieser Aufwand lohnen wird. Ein freies Europa ohne Grenzkontrollen fordert seinen Preis, damit die Sicherheit der Bürger der EU, also auch jene der Österreicher, gewährleistet werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um ein internationales Abkommen, und ich darf folgenden Zusatzantrag dazu einbringen.

Zusatzantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger, Anton Leikam und Genossen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (767 der Beilagen) betreffend ein Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (EUROPOL-Übereinkommen) samt Anhang und Erklärungen; Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung samt Erklärung und Erklärung der Republik Österreich (984 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung gemäß § 76 Abs. 3 GOG beschließen:

"Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG wird das vorliegende Vertragswerk dadurch kundgemacht, daß dessen Fassungen in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache – mit Ausnahme der nur in deutscher Sprache vorliegenden Erklärung der Republik Österreich zu Art. 2 des EuGH-Protokolls – zur Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtigen Angelegenheiten aufliegen."

*****

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Antrag, den Herr Abgeordnete Puttinger soeben verlesen hat, der sich auf § 76 Abs. 3 der Geschäftsordnung stützt, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung ist nicht gewünscht.


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