Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 203

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dabei ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung gegangen worden ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. Er hat das Wort.

22.27

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! "Dann dauert es halt ein bißchen länger" hat Herr Abgeordneter Ofner in einem Zwischenruf zu Herrn Abgeordneten Fuhrmann gesagt und hat damit nicht die Dauer der heutigen Debatte gemeint, sondern folgendes: Wenn man nicht die zu beschließenden Maßnahmen vornimmt, sondern es beim alten läßt, dauern die Verfahren beim Obersten Gerichtshof eben etwas länger. – Ich sage, das ist durchaus ein Standpunkt, über den man diskutieren kann.

Die Rechtssicherheit hat nun einmal mehrere Voraussetzungen, und diese können durchaus in Konkurrenz zueinander stehen. Sie sind von vielen Voraussetzungen in der Justiz abhängig. Der Zugang zum Recht, auch zum Rechtsmittel – da gebe ich den Oppositionsabgeordneten durchaus recht – ist zu überlegen. Aber mindestens genauso wichtig – auch wenn ich das jetzt gar nicht höher bewerten will – ist die Qualität der Rechtsprechung, und für einen Großteil der Parteien ist es sicherlich auch die Dauer: wie lange es dauert, bis man zu seinem Recht kommt oder auch erfährt, daß man nicht recht hat. Das kann sich durchaus in Bereichen ober- und unterhalb der Wertgrenze abspielen.

Es kann von ausschlaggebender Bedeutung für die Rechtssicherheit sein – ich denke, daß erfahrene Anwälte das wissen –, wenn für Klienten das Verfahren fast uninteressant wird, weil es schon so lange gedauert hat. Da geht man nun einen Weg, mit dem man auch eine gewisse Hoffnung verbindet, daß er verantwortungsvoll wahrgenommen wird und funktioniert. Bisher sind an sich nicht zulässige außerordentliche Rechtsmittel zu 80 Prozent erfolglos geblieben, 20 Prozent waren trotzdem erfolgreich. Aber Kollege Krüger weiß auch: Wer sich darüber beschwert hat und vorstellig wird, muß gleich eine komplette, teure Revision mit vorlegen – schon bisher mußte es auch für die 80 Prozent erfolglosen außerordentlichen Rechtsmittel jeweils eine ausformulierte Revision sein. (Abg. Dr. Krüger: Die hat eine gewisse Chance gehabt!)

Die war zwar vergeblich, Herr Kollege Krüger, aber auch nicht umsonst. Sie war nicht für den Hugo; sie war vielleicht für den Michael. Ich will jetzt dahingestellt lassen, welchen ich da meine. Ich meine, umsonst war es mit Sicherheit nicht, sondern es war eine teure Sache und vielleicht eine teure Illusion. Sie sagen, er hat die Möglichkeit gehabt, aber zum Teil hat er sich der Illusion hingegeben, der Oberste werde es noch einmal umschmeißen – und zu 80 Prozent hat er es nicht getan. (Abg. Dr. Ofner: Zu 20 Prozent hat er Erfolg gehabt!)

Zu 20 Prozent hat er Erfolg gehabt – ja, Kollege Ofner, du hast recht, und jetzt kommt es: Wir glauben, es wird damit besser funktionieren. – Die Opposition aber sagt nein. (Abg. Hans Helmut Moser: Glauben heißt nicht wissen!) Ja, richtig: Glauben heißt nicht wissen, Kollege Moser. Ich heiße nicht Kier, der im vorhinein alles besser weiß, der zehnmal am Tag redet und zu jedem Thema alles ganz genau weiß. (Beifall bei der ÖVP.) Ich glaube, daß es besser funktionieren wird. Ich weiß es nicht. Die Opposition sagt, es wird schlechter funktionieren. (Abg. Dr. Krüger: 20 Prozent wurden gewonnen!) Okay, Kollege Krüger: Sie sagen, es wird schlechter funktionieren, und die Oberlandesgerichte werden es nicht zulassen. Wir von der Regierungsmehrheit nehmen die Oppositionskritik durchaus ernst und sagen: Wir wollen das evaluieren, wir wollen in zwei Jahren genau wissen, wie es dann aussieht.

Doch Kollege Krüger nennt das einen Entschließungsantrag des "schlechten Gewissens". (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Das ist ein Entschließungsantrag des Ernstnehmens der Kritik, des Ernstnehmens einer anderen Meinung, ein Entschließungsantrag der besonderen Vorsicht. – Sie aber haben von "Augenauswischerei" geredet, und deshalb möchte ich nochmals betonen: Wir Abgeordneten von den Regierungsparteien bringen einen Entschließungsantrag der besonderen Vorsicht ein, und wir wollen es genau wissen. Wir hoffen, diese Maßnahmen


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