Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 208

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des § 16b, um den es hier geht, auch Urheberrechtsansprüche bei Theatern – vom Burgtheater bis zum Kellertheater – aus Kostüm und Bühnenbild nachzuweisen gedenkt.

Daß ursprünglich intendiert war, daß einige kleine Institute urheberrechtlich Geld abführen müssen, wie etwa das Ferdinandeum oder das Kunstforum, scheint bei der Entschlossenheit des Dr. Walter nicht wirklich zuzutreffen. Wenn ich daran denke, daß demnächst die Museen in die Vollrechtsfähigkeit gehen, meine ich, daß es diesbezüglich sehr interessante Prozesse geben wird. Zahlen werden das ganz sicher die Urheber, die Theater und die Ausstellungshallen müssen.

Wir von der Volkspartei beurteilen diesen § 16b sehr skeptisch, und wir werden dazu im Kulturausschuß auch Stellung nehmen. Wir meinen, daß es sicher keine Strafsteuer auf moderne Kunst geben soll. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte.

22.48

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur vorliegenden Regierungsvorlage nur wenige Worte sagen, da mit ihr in erster Linie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Datenbanken umgesetzt wird.

Datenbanken sind ja auch bisher schon durch das Urheberrechtsgesetz und durch das Berner Übereinkommen geschützt. Daher bringt die Richtlinie nur geringfügige Änderungen und Klarstellungen, und das war auch im Ausschuß völlig unbestritten.

Die Diskussion, die zum Thema Urheberrecht abgeführt wurde und durchaus kontroversiell war, hat in Wirklichkeit andere Fragen betroffen, und zwar die Frage des Ausstellungsrechtes und der Vergütungsansprüche für Filmschauspieler.

Das sind zwei Themen, die vor allem kulturpolitisch von grundsätzlicher Bedeutung sind. Wir von der SPÖ waren auch der Auffassung, daß sie daher einstweilen zurückgestellt werden und später nochmals, nach einer Diskussion der Kulturpolitiker, behandelt werden sollten. Darüber hat eigentlich Einvernehmen bestanden, aber es wurde dann doch ein Abänderungsantrag eingebracht, dem wir jedoch nicht zustimmen konnten, da wir meinen, daß es notwendig ist, diese grundsätzlichen Fragen einmal seitens der Kulturpolitik abzuklären und dann im Justizausschuß wieder zu behandeln.

Ich gebe zu, daß diese Fragen schon recht lange hin und hergeschoben werden und meine daher, daß es notwendig ist, bald zu einer Lösung zu kommen. Es wird bereits an einer weiteren Novelle zum Urheberrechtsgesetz gearbeitet, da das ein Rechtsbereich ist, in dem es ständig Änderungen gibt, in dem ständig Anpassungen an die technische Entwicklung, an die Entwicklung bei den Kommunikationstechniken erfolgen müssen. Daher denke ich, daß es möglich sein wird, im Einvernehmen mit den Kultursprechern zu einer Lösung zu kommen, die den Interessen aller Betroffenen Rechnung trägt. (Beifall bei der SPÖ.)

22.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

22.51

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Hlavac hat angeführt, daß die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Schutz von Datenbanken im Ausschuß unstrittig war. Die Debatte – und ich meine, auch die Abstimmung – ist doch von größerem Interesse, weil es darum geht, den Filmschauspielern zu einer Stärkung ihrer Leistungsschutzrechte aus ihrem Schaffensbereich zu verhelfen.

Meine Damen und Herren! Wir haben bereits im Ausschuß einen Abänderungsantrag eingebracht, wonach Filmschauspieler bessergestellt werden sollen. Dabei handelte es sich um einen Antrag, der von der Interessenvertretung der Filmschauspieler vorbereitet wurde, der inhaltlich,


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