Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 209

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was die formale Ausgestaltung anlangt, durchaus kritisiert werden kann. Wir haben uns daher erlaubt, für das Plenum einen Antrag vorzubereiten, der der Formulierung des Justizministeriums im Verhältnis eins zu eins entspricht und von der ich annehme, daß sie sorgsam erfolgt ist.

Sie können heute Flagge zeigen. Es ist das eine Nagelprobe, auch für den Kollegen Cap. Herr Kollege Cap, sagen Sie mir jetzt, ob Sie für die Filmschauspieler eintreten: ja oder nein? Wenn Sie für die Künstler eintreten – Sie sagen ja, daß Sie für die Künstler eintreten –, müssen Sie heute für diesen Abänderungsantrag stimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ähnliches gilt für Herrn Kollegen Morak. Wenn er sich für seine Berufskollegen vom Film einsetzt, muß er für diesen Abänderungsantrag stimmen. Denn folgendes ist klar: Durch diesen Abänderungsantrag werden nicht nur die Bühnenschauspieler in ihrer Rechtsstellung gestärkt – man kann darüber diskutieren, ob sie bisher eine bessere Rechtsstellung hatten –, sondern vor allen Dingen nun auch die Filmschauspieler. Ich bin wirklich gespannt darauf, Herr Kollege Cap, mit welcher Begründung Sie als Kultursprecher der SPÖ den Filmschauspielern gegenübertreten und sagen: Na, leider, es war nichts, wir können leider nicht zustimmen! (Abg. Mag. Stadler: Es ist noch Zeit vorhanden! Zeit genug!)

Herr Kollege Cap! Sprechen Sie doch zu diesem Tagesordnungspunkt! Sie sind ja ohnehin dafür bekannt, Bocksprünge zu machen. Vielleicht überwinden Sie sich, stimmen diesem Antrag auch zu und tun etwas für die Filmschauspieler! Tun Sie doch etwas für die Kulturschaffenden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß Ihnen bei dieser Gelegenheit ein Bonmot erzählen. Es gab kürzlich eine Diskussion beim Verband der bildenden Künstler. Dort ging es um die Anerkennung von Sponsoring-Ausgaben für die Bildende Kunst. Siehe da, alle waren dafür; plötzlich auch Kollege Cap. Stellen Sie sich das einmal vor! Kollege Cap, der gebetsmühlenartig immer wieder gegen Kunstsponsoring durch den privaten Sektor aufgetreten ist. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Auf einmal war er dafür!

Aber was dem Faß den Boden ausschlägt, ist: Kollege Cap hat die Stirn, in einem Interview mit der "Presse" zu behaupten, daß er immer für das Kunstsponsoring war und die Freiheitlichen jetzt auf diesen Zug aufgesprungen seien. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Cap! Hiemit haben Sie wirklich das letzte Quentchen an Vertrauenswürdigkeit verloren. (Abg. Haigermoser: Das ist ja das Politchamäleon römisch eins!) Ihre Glaubwürdigkeit ist damit, so meine ich, zur Gänze verlorengegangen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich komme nun zur Verlesung folgenden Antrages:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Krüger, Dr. Ofner und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 1997 – UrhG-Nov 1997), 883 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 1001 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

(Abg. Dr. Nowotny: Wieviel Euro kostet das? Wer zahlt denn das?)

"1a § 69 Abs. 1 lautet:


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