Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 207

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß auch jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1002 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich darf bitten, daß Sie, meine Damen und Herren, die dieser Entschließung zustimmen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Die Entschließung ist mit Mehrheit angenommen. (E 98.)

Es liegt mir auch der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend Gentechnikhaftung vor.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Dies ist gleichfalls mit Mehrheit beschlossen. (E 99.)

22. Punkt

Bericht des Justizausschusses, über die Regierungsvorlage (883 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 1997 – UrhG-Nov 1997) (1001 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Erster Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Morak. – Bitte.

22.42

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Bereich der Lehrkassettenabgabe haben wir uns mit Aufteilungen unter den Kreativen, unter den Filmurhebern auseinanderzusetzen. Dazu zählen Regie, Schnitt, Kamera, Architekt, Kostüme und Produzenten, zu Anteilen von je 50 zu 50 Prozent.

Zugegebenermaßen ist die Aufteilung unter den Kreativen offen, wenn die Schauspieler in den Bereich der Kreativen hineinwollen.

Der Status des Urheberrechtes liegt bei uns unterhalb des europäischen Standards. In Ungarn, Italien, Deutschland, in den skandinavischen Ländern, in Belgien und Holland sind diese Ansprüche gesetzlich geregelt. Im Bereich der Musik ist es bei uns klar akzeptiert, daß auch die Urheberrechte der Interpreten in der LSG abgerechnet und abgegolten werden. Im Bereich des Films fehlt eine längst fällige Gleichstellung quasi der Wort- mit den Musikinterpreten.

Eine gesetzliche Vorlage ist in Vorbereitung. Sie soll in Begutachtung gehen, und nach zahlreichen Gesprächen, die ich mit Schauspielern geführt habe, werden die Schauspieler in diesem Bereich nicht nachlassen. Vertröstungen sind mehr als nicht angebracht, ORF hin oder her. Das gleiche gilt auch für Rechte der Schauspieler in der Kabelverwertung.

Ich möchte noch kurz über das Ausstellungsrecht ein paar Dinge sagen. Herr Kollege Krüger hat sicher recht, daß das ein komplexes Thema ist. Es sei zu komplex, meint er, für den Kulturausschuß. Das ist möglicherweise eine Vermutung, die sich auch bewahrheiten kann. Sicher ist, daß sich der Justizausschuß in diesem Bereich nicht mit Ruhm bekleckert hat. Wenn man den Urheberrechtsexperten zuhört, merkt man, daß dieser Gesetzentwurf eine gewisse Phantasie beinhaltet. Phantasie bedeutet: Es ist das schlimmste, was man über ein Gesetz sagen kann. Meistens, wenn man mit Urheberrechtlern redet, beginnen sie mit ihrer Judikatur aus dem Jahre 1936 und reden über die mittelbaren Erwerbszwecke einer unentgeltlich im Park spielenden Kurkapelle. Das Ganze endet bei der Erklärung des Dr. Walter, der aus den Bestimmungen


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