Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 27

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Ich möchte Sie daher fragen: Auf welcher verfassungsmäßigen Grundlage sehen Sie den Einsatz des Bundesheeres, nachdem wir damit jetzt schon in das sechste Jahr gegangen sind und wir offensichtlich sicherheitspolizeiliche Aufgaben zu übernehmen haben? Worin sehen Sie die verfassungsmäßigen Grundlagen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Als erstes möchte ich Sie einmal in der Form korrigieren, daß man zweifellos die Auswirkungen des Balkankrieges auch bei den illegalen Grenzübertritten in einem enormen Ausmaß zu spüren bekommt. Selbstverständlich ergibt sich aufgrund einer militärischen Krise eine Flüchtlingsbewegung, und wir alle haben es miterlebt, wie Zehntausende, ja Hunderttausende sozusagen in angrenzende Staaten gedrängt haben. (Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser. ) Da geht es darum, sie ordnungsgemäß aufzunehmen. Wir haben auch in diesem Falle eine Asylpolitik, die, wenn es die politischen Umstände erfordern, Flüchtlingen eine entsprechende Aufnahme bietet. (Abg. Hans Helmut Moser: Das sind doch keine Flüchtlinge!) Noch immer sind etliche Gebäude in Österreich dafür vorgesehen. Das österreichische Bundesheer hat etwa in Vorarlberg eine ganze Kaserne dem Bundesministerium für Inneres überlassen, um sie für die Flüchtlingsbetreuung zur Verfügung zu stellen, wie Ihnen sicherlich bekannt ist.

Auf der anderen Seite wissen wir aber auch, daß darüber hinaus eine Reihe von illegalen Grenzübertritten erfolgt, die dann, wenn keine entsprechende Überwachung gegeben ist, Jahr für Jahr in die Zehntausende gehen würden. Selbstverständlich bedeutet das nicht nur eine soziale Problematik für Österreich, für die Betroffenen selbst, sondern hat auch enorme wirtschaftliche Auswirkungen. Denken Sie nur an die Kosten! Das, was die verfassungsmäßige Grundlage ist, ist die verfassungsmäßige Aufgabe des österreichischen Bundesheeres, Assistenzen zu leisten.

Herr Abgeordneter! Die Frage, die Sie sicherlich berechtigterweise stellen können, die auch von etlichen in dieser oder ähnlicher Form gestellt wird, lautet: Ist es richtig, eine Aufgabenstellung, die sich über mehrere Jahre hinzieht, durch Assistenzen durchzuführen, oder sollte man nicht sozusagen eine konstante Vorsorge treffen? – Ich bin bereits in meiner letzten Anfragebeantwortung in der Form darauf eingegangen, daß man davon ausgehen muß, daß sich das trotz alledem über eine begrenzte Zeit erstrecken wird. Wir müssen auch davon ausgehen, daß das Ende des kalten Krieges eine derart globale Maßnahme war, daß sich daraus auch nicht in den üblichen Zeiträumen Konsequenzen und Gegenmaßnahmen ableiten lassen, wie das etwa bei einer Naturkatastrophe der Fall ist, sondern daß man auch auf diese Zeiträume Bezug nehmen muß.

Daher trete ich dafür ein, daß für einen begrenzten Zeitraum, auch in der Zukunft, diese Assistenzleistung des österreichischen Bundesheers an der burgenländischen Grenze erfolgt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, denn das muß im Vordergrund stehen. Die verfassungsmäßige Grundlage ist vorhanden, auf ihr bauen wir auf, um das entsprechend durchführen zu können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hans Helmut Moser: Nicht die illegalen Grenzgänger!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine Zusatzfrage dazu von Herrn Abgeordneten Kiermaier. – Bitte.

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Bundesminister! Welche Pionierkräfte stehen nach der von Ihnen vorgesehenen Adaptierung der Heeresgliederung 92 für die Assistenzleistung bei Elementarereignissen und in Katastrophenfällen zur Verfügung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Wir haben keine Veränderung bei den Pionierkräften geplant, ganz im Gegenteil. Die geplanten Maßnahmen beziehen sich im wesentlichen darauf, in den Verwaltungsstellen zu rationalisieren, in den Kommanden zu rationalisieren und freiwerdendes Potential den Truppen zur Verfügung zu stellen. Das, was passiert, sind gewisse Umgruppierungen, auch aufgrund der veränderten


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