deckungswahrscheinlichkeit in Österreich erhöhen, daher müssen wir alles dazu tun, daß der Autofahrer, der trinkt, damit rechnen muß, daß er wirklich überprüft wird, und damit rechnen muß, daß das Konsequenzen hat.
In dieser Richtung ergreifen Sie keine Maßnahmen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. ) Heute wäre die Gelegenheit dazu – warum machen Sie es nicht, Herr Kollege? (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Warum sind wir Freiheitlichen die einzigen, die jetzt solche Initiativen gesetzt haben? Warum haben Sie sich nur darauf beschränkt, über die Senkung der Promille-Grenze zu sprechen? Warum wollen Sie keine Rahmenbedingungen schaffen? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lippenbekenntnisse genügen uns nicht. Wir wollen, daß Sie endlich handeln!
Und wenn Sie vorhin gesagt haben, Sie wollten eine Überwachung, Sie seien ja sowieso dafür: Warum haben Sie dann am 27. November 1997, also vor wenigen Tagen, im Innenausschuß einen Antrag der Freiheitlichen, der dieses Problem behandelt, der fordert, daß es zu mehr Verkehrssicherheit, zu mehr Verkehrsüberwachung in Österreich kommt, abgelehnt? Es soll einmal gesagt werden: Diesen Antrag hat die Regierungskoalition – die Sozialdemokraten und die ÖVP – abgelehnt! Daher sind das alles nur Lippenbekenntnisse Ihrerseits. Das, was Sie machen, kann dieses Problem nicht lösen.
Ich glaube daher auch nicht, was ich heute im Radio gehört habe: Der Innenminister soll vermehrte Planquadrate angekündigt haben. Wenn Sie das ernst nehmen würden, dann hätten Sie diesen Antrag vom 27. November annehmen müssen. Alles andere sind Lippenbekenntnisse. Es klingt eben gut, wenn man in der Früh in den Nachrichten hört, daß ohnehin mehr getan wird. Das ist populär, aber das ist zuwenig für eine verantwortungsvolle Politik! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wir müssen die trinkenden Autofahrer durch Abschreckungsmaßnahmen von der Straße bringen. Daher fordern wir Freiheitlichen in unserem Initiativantrag, daß der Strafrahmen verschärft wird. Was machen Sie? – Viel zuwenig in diesem Bereich! Unser Initiativantrag beinhaltet auch die Erhöhung des Strafrahmens bei fahrlässiger Tötung. Warum wurde im Verkehrsausschuß darüber überhaupt nicht diskutiert – außer von unserer Seite? – Ich habe das eingebracht! Sie haben überhaupt nicht darüber diskutiert – obwohl es Tote, obwohl es Schwerverletzte gibt –, den Strafrahmen zu erhöhen. Das wäre angebracht, das wären Abschreckungsmaßnahmen – aber nicht ein Antrag, der nichts anderes beinhaltet als eine Promillegrenzensenkung!
Für uns Freiheitliche beinhaltet der Vier-Parteien-Antrag keine konsequenten Lösungen. Was wollen Sie damit? – Die Bevölkerung beruhigen, weil die Bevölkerung gesagt hat, es gehört endlich etwas gemacht? (Abg. Mag. Barmüller: Du hast das Gesetz nicht verstanden!) Nein, lieber Kollege Barmüller, du hast es nicht verstanden! Du hast nicht verstanden, daß Abschreckungsmaßnahmen gesetzt werden müssen und die Entdeckungswahrscheinlichkeit erhöht werden muß! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich würde mit dir gerne einmal ernsthaft über Maßnahmen – über umfassende Maßnahmen! – diskutieren. Weißt du, was du in der letzten Zeit gemacht hast? – Weil dich die Medien gefragt haben, hast du deine Öffentlichkeitswirkung genossen! Aber du hast keine einzige Begleitmaßnahme vorgeschlagen, auch im Ausschuß nicht! Wo bleiben deine Vorschläge? Du hast immer nur einen Satz gesagt: Promille-Grenze senken, aber sonst brauchen wir nichts! Du hättest Gelegenheit gehabt, mehr einzubringen, aber das hast du nicht getan. Das gehört einmal gesagt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was soll denn überhaupt Ihr Initiativantrag? Der Beweis, wie inkonsequent Sie sind, ist doch die Form, wie Sie das durchführen! Sie verankern die Senkung der Promille-Grenze im Führerscheingesetz; in der Straßenverkehrsordnung verweisen Sie nur auf das Führerscheingesetz. Wissen Sie eigentlich, was das bedeutet? – Das bedeutet, daß es in der Straßenverkehrsordnung, im § 5, weiterhin heißt, daß man bei Beeinträchtigung nicht fahren darf, man jedenfalls aber beeinträchtigt ist mit 0,8 Promille. Was ist denn das für eine Inkonsequenz? Damit lösen Sie doch nur Verwirrtheit aus! Wenn jemand die Straßen