Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 119

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das in erster Linie den Auftrag, diesen Menschen auch hier in diesem Haus eine Stimme zu geben.

Die NGOs haben nicht von ungefähr diesen Ausschuß aus Protest bereits verlassen. (Abg. Tichy-Schreder: Frau Kollegin! NGOs gibt es in diesem Ausschuß nicht, die sind nicht Mitglied dieses Ausschusses! – Wovon sprechen Sie überhaupt?) Die letzte Möglichkeit, diesem Ausschuß noch einen Sinn zu verleihen, ist die, diese Frist zu setzen und die Vorhaben durchzudrücken. (Abg. Tichy-Schreder: NGOs gibt es nicht in diesem Ausschuß!) Eine verbesserte Parteienstellung und die Haftungsfrage sind unabdingbare Notwendigkeiten, bevor das erste Schneeglöckchen herauskommt, denn wenn dieses einmal läutet, dann ist es zu spät für Sie! (Beifall bei den Grünen.)

16.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher ist die Debatte geschlossen. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic, dem Ausschuß zur Vorberatung des Gentechnik-Volksbegehrens zur Berichterstattung über dieses Volksbegehren eine Frist bis zum 20. Jänner 1998 zu setzen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit . Der Fristsetzungsantrag ist daher abgelehnt .

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme nun die Verhandlungen über die Punkte 4 bis 6 der heutigen Tagesordnung, Novelle zum Güterbeförderungsgesetz, wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Herr Abgeordneter, wird eine bestimmte Redezeit gewünscht? – Fünf. Okay. (Abg. Dr. Khol: 5 Minuten oder fünfmal heute noch?) Herr Klubobmann, 5 Minuten. Anderes wäre mit der Geschäftsordnung nicht vereinbar. (Abg. Dr. Kier: Es ist nicht möglich, die Redezeit auf die Frequenz einzustellen, sondern nur die Uhr! – Das war eine sachliche Auskunft!)

16.10

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich melde mich ausdrücklich deshalb zu Wort, um ein paar Bemerkungen zur Problematik der Pensionsharmonisierung zu machen.

Die Pensionsharmonisierungsproblematik im Zusammenhang mit den ÖBB-Bediensteten hat gezeigt, daß das ein weites Land ist und daß es wesentlich ist, daß man sich bewußt macht, daß wir hier sehr unterschiedliche rechtliche Regelungskreise antreffen und daß wir im speziellen Fall der Bediensteten der Bundesbahn – und zwar in ihrer großen Zahl; ich meine jetzt nicht die neuaufgenommenen – einen besonderen arbeitsrechtlichen Befund vorliegen haben, der eine große Herausforderung insgesamt darstellt, wenn es darum geht, einen Harmonisierungsanspruch von der politischen Ebene her zu erheben, weil doch – nehmt alles nur in allem! – alles das, was bei der Bundesbahn zuletzt debattiert wurde, im Bereich von privatwirtschaftlichen Verträgen abläuft und sich daher im eigentlichen Sinn des Wortes der direkten gesetzlichen Gestaltung entzieht.

Daher ist das, was dieses Hohe Haus hier in diesem Punkt zur Beschlußfassung vorgelegt bekommt, eigentlich sehr merkwürdig – um es vorsichtig auszudrücken –, es ist nämlich ein Gesetzestext, bei dem auf privatrechtliche Verträge Bezug genommen wird. Wozu das einer gesetzlichen Erwähnung bedarf, ist nicht klar, denn es hat keine rechtsgestaltende Bedeutung, es hat bestenfalls eine zusätzliche protokollarische Wirkung, nämlich daß auch im Bundesgesetzblatt nachgelesen werden kann, daß zwei Vertragsparteien einen Vertrag abgeschlossen haben. Nicht einmal der Inhalt ist dort präzisiert im eigentlichen Sinn des Wortes. Also es ist vielleicht eine weitere Fundstelle für Rechtsquellen.


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