Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 147

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Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes betrifft. Ich kann Ihnen durchaus recht geben, bloß die Fakten sprechen dagegen. Es gehen die Untersuchungsquoten zurück. Daher sind Mittel für eine Informationskampagne zur Verfügung zu stellen, und zwar ohnehin so sparsam wie möglich. Man muß ein Recall-System starten und Mütter darauf aufmerksam machen, sie mögen doch zu diesen Gratisuntersuchungen kommen. Ich meine, daß Aufwendungen in Höhe von zirka 3 Millionen Schilling durchaus angemessen sind im Vergleich zum Gesamtaufwand der Untersuchungen, die im Rahmen des Mutter-Kind-Passes stattfinden, in Höhe von rund 900 Millionen Schilling pro Jahr.

Sie haben selbst später gesagt, daß Sie den Selbstbehalt nicht wollen. Da frage ich Sie, wie Sie es wirklich mit dem Selbstbehalt halten. Bei den Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes wollen Sie die Eigenverantwortung, beim Selbstbehalt für die Schulbuchaktion wollen Sie sie wieder nicht. Dort sollen der Selbstbehalt und damit auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung wegfallen.

Ich bedanke mich zuletzt beim Hohen Haus für die Korrektur eines legistischen – sagen wir es offen – Fehlers. Für Burschen mit Präsenzdienst konnte ein Jahr länger die Familienbeihilfe bezogen werden, allerdings nicht für junge Frauen, die schwanger sind oder Kinder haben. Wir haben das korrigiert. Es geht niemandem etwas verloren. Aufgrund der Tatsache, daß diese Bestimmung rückwirkend ab 1. Oktober 1996 gilt, wird dafür Sorge getragen, daß für studierende Mütter die Familienbeihilfe rückwirkend ausbezahlt werden kann, und zwar für den Fall, daß sie in der Zwischenzeit entfallen sein sollte.

In diesem Sinne, so meine ich, handelt es sich um ein abgerundetes Paket von Familiengesetzen. Es ist anzumerken, daß es, so geringfügig die Gesetzesänderungen auch sein mögen, die gesetzliche Basis für eine Schulbuchreform 1998 bildet, die die Zukunft des österreichischen Schulbuches finanziell, aber insbesondere auch von der qualitativen Ausstattung her für Österreichs Schüler sichert. (Beifall bei der ÖVP.)

18.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.06

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes. Eine wichtige Sachleistung mit familien- und bildungspolitischem Inhalt ist, wie ich meine, unsere international anerkannte Schulbuchaktion. Sie trägt, wie wir alle wissen, wesentlich zur finanziellen Entlastung unserer Familien bei. Sie führt zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen und wird durch diese Novelle sicherlich nicht entwertet. Ich sehe die Entwicklung nicht so düster wie mein Kollege Öllinger in dieser Frage.

Nach der Beratung und Abstimmung im Familienausschuß ist nunmehr vorgesehen, daß auch weiterhin ausgegebene Schulbücher in das Eigentum der Schüler übergehen, diese jedoch am Ende des Schuljahres ihre Bücher, wenn sie wollen – und das ist der wesentliche Unterschied zur Vorlage, die wir diskutiert haben –, also freiwillig, der Schule zur Wiederverwendung übergeben können.

Herr Abgeordneter Öllinger! Sie haben von der Wiederverwendbarkeit gesprochen, auch Frau Abgeordnete Moser hat dies getan. Ich möchte im besonderen betonen, daß gerade durch die Einführung der Freiwilligkeit eben sichergestellt ist, daß niemandem etwas weggenommen wird, es also zu keiner Enteignung kommt.

Ich möchte auch deutlich darauf hinweisen, daß gerade dieser Umstand der Freiwilligkeit für meine Fraktion von besonderer Bedeutung war. Sehr verehrte Damen und Herren! Wir wissen und haben das schon gehört, daß das Wiederverwenden vielfach schon Praxis in manchen Schulen ist. Die Schule hat dann auch zu bestimmen, welche Bücher noch verwendbar sind und wie sie verwendbar sind. Schule ist aber nicht der Direktor, der Lehrer, sondern Schule ist der Schulgemeinschaftsausschuß, Schule ist das Schulforum, und dort sind auch die Richtlinien und


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