Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 165

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und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (3. ZollR-DG Novelle) (994 der Beilagen)

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (913 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Bundesvermögen (997 der Beilagen)

23. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (892 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds (ADF VII) der Asiatischen Entwicklungsbank (996 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Schreiner. – Bitte, Herr Abgeordneter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.22

Abgeordneter Ing. Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Normalerweise glaubt man vom Finanzministerium, daß dort Steuern erhöht und Steuerbemessungsgrundlagen ausgeweitet werden, daß an sich vom kleinen Mann bis zum Betrieb alle zur Kasse gebeten werden.

Heute, Herr Staatssekretär – Herr Kollege Trattner hat das schon angesprochen –, sind wir mit einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes konfrontiert. Im Ausschußbericht steht ganz lapidar, der gegenständliche Entwurf diene zur Vereinfachung und Ausräumung von Ungereimtheiten. In diesem Kontext ist dann weiter unten zu lesen: "Umsatzsteuerbefreite Kreditkartengesellschaften können zur Umsatzsteuerpflicht optieren." – Das ist an sich ein Satz, den man überliest, Herr Staatssekretär.

Ich möchte aber jetzt ins Detail gehen, und ich habe mir das anhand einer Kreditkartengesellschaft angesehen, Herr Präsident des Gewerkschaftsbundes, die der Zentralsparkassen-Kommerzialbank AG und der Raiffeisenzentralbank gehört – schön fifty-fifty, Rot und schwarz 50 : 50. Diese kann bei einem etwaigen Werbeaufwand von rund 1 Milliarde Schilling – da gibt es sehr viele Werbespots, etwa "Veni Vidi Visa", diese hört man ja überall –, wenn Sie diese Optierung rückwirkend für 1995, 1996, 1997 in Anspruch nimmt, eine Vorsteuer in Höhe eines guten dreistelligen Millionenbetrages lukrieren.

Das heißt, Sie schädigen die Kassa, für die Sie an sich verantwortlich sind. Bei jeder anderen Umsatzsteuerrevision bei irgendeinem kleinen Unternehmer, wenn dieser eine unrichtige Rechnung vorlegt, wird diese Vorsteuer gekürzt. Da richtet es sich ein Großbetrieb. Herr Staatssekretär! Ist das wirklich im Sinne des Gesetzgebers, diese Regelung ganz einfach rückwirkend einzuführen, daß eine Option zur Umsatzsteuerpflicht für unecht umsatzsteuerbefreite Kreditkartengesellschaften besteht?

Herr Staatssekretär! Ich frage Sie: Können Sie heute ganz konkret diesen Steuerausfall quantifizieren? – Ich habe mir nur eine einzige Kreditkartengesellschaft herausgesucht, allerdings eine sehr große. Visa ist weltweit die größte und hat auch in Österreich sicher einen großen Marktanteil. Ich meine, Sie haben einen Erklärungsbedarf, nämlich da Sie kleinste Budgetbereiche durch Sparmaßnahmen einschränken, Ausgaben einschränken, die Stempelmarkengebühren erhöhen und den Bürgern in die Tasche greifen und auf der anderen Seite den


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