Die erste Feststellung zu meinem Vorredner, zum Kollegen Peter: Ich gestehe ganz offen, ich habe sehr viel Sympathie für diesen Antrag, allerdings ist es mir aus der Hüfte schießend nicht möglich, diesen Antrag zu akzeptieren. Ich sage aber ganz ehrlich, ich würde mich im Finanzausschuß, wenn wir dieses Thema beraten, gerne dafür verwenden, dafür zu werben, diesbezüglich eine parlamentarische Mehrheit zu finden. Ich halte es sowohl für volkswirtschaftlich als auch betriebswirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, und es hat seinerzeit bei der Gesetzeswerdung die Wirtschaft diese Linie schon vertreten, nicht auf die reine Warenproduktion abzustellen. Politik ist die Kunst des Möglichen, und es war damals eben nicht möglich. Wir unternehmen einen neuen Anlauf, und ich verwende mich gerne für eine Mehrheitsfindung. (Beifall bei der ÖVP und beim Liberalen Forum.)
Eine zweite Feststellung, meine Damen und Herren: Bei Betrachtung des gesamten Pakets glaube ich feststellen zu dürfen, daß das Börsegesetz von der Bedeutung her aus meiner Sicht das wichtigste ist. Wir werden in der Europäischen Währungsunion, wenn der Euro kommt, auch im Börsebereich einen verstärkten Wettbewerb haben, und daher ist zweifellos die heutige Organisationsform unserer Börse nicht mehr zeitgemäß. Die Umwandlung von einer Körperschaft öffentlichen Rechts in eine private Kapitalgesellschaft ist sicherlich sinnvoll. Ich glaube, es ist notwendig, daß wir der Wiener Börse und dem Finanzplatz Wien eine Chance geben, eine faire Chance geben, sich im künftigen härteren europäischen Wettbewerb zu bewähren. Mehr kann es nicht sein. Letztlich wird der Markt entscheiden, welche Börsen sich bewähren werden und welchen Stellenwert der Finanzplatz Wien haben wird.
Dritte Feststellung: Wir beschließen auch ein Abgabenänderungsgesetz mit einer Reihe von steuertechnischen Bestimmungen. Ich möchte auch darauf nicht im einzelnen eingehen, sondern nur eine einzige Bestimmung ansprechen. Es besteht derzeit eine gewisse Rechtsunsicherheit und eine gewisse Undurchsichtigkeit im Bereich der Vermietung von Grundstücken zu privaten Wohnzwecken. Wir haben hier ein Problem, das aus drei Komponenten besteht.
Die erste Komponente ist die Judikatur des EuGH, die sagt: Wenn ein Grundstück sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt wird, dann kann der Unternehmer es zur Gänze unternehmerisch optieren.
Zweites Problem: Laut EU-Vertrag haben wir für diesen Bereich der Vermietung einen ermäßigten Steuersatz.
Die dritte Komponente ist das Problem, daß wir an sich einen fundamentalen Grundsatz im Umsatzsteuerrecht haben, nämlich daß der Vorsteuerabzug nur für den unternehmerischen Bereich gilt.
Diese drei Komponenten sind es, die uns vor dieses Problem stellen. Wir versuchen es fairerweise so zu lösen, daß wir sagen, es wird für den Eigenverbrauch der ermäßigte Steuersatz nicht zur Anwendung kommen. Ich gebe zu, nach dem reinen "Rosinen-Prinzip" wäre es sicherlich schöner, das so zu belassen, aber ich halte einfach den fundamentalen Grundsatz "Vorsteuerabzug bitte nur im unternehmerischen Bereich!" für so wichtig, daß es, wenn wir hier das "Rosinen-Prinzip" zuließen, einem Dammbruch gleichkäme und man dann überhaupt kein Abgrenzungskriterium mehr hat. Das sage ich als Vertreter der Wirtschaft, wissend, daß vielleicht einige Unternehmer durchaus sagen würden, das "Rosinen-Prinzip" würde ihnen besser gefallen. (Abg. Mag. Trattner: Aber nicht drei Jahre rückwirkend!)
Vierter und letzter Punkt, Herr Kollege Trattner: Ich bin auch sehr froh, daß wir im Rahmen des Wertpapieraufsichtsgesetzes für die Gruppe der Vermögensberater eine gewisse Lockerung, eine gewisse Liberalisierung der Bestimmungen erreicht haben. Das war vor allem deshalb notwendig, weil die Deutschen in der Zwischenzeit eine sehr liberale Regelung eingeführt haben und wir immer darauf schauen müssen, daß wir nicht Konkurrenznachteile haben im Vergleich zum Ausland.
Insgesamt ist es ein Finanzpaket, das es verdient hätte, zu einer anderen Tageszeit diskutiert zu werden. Aber ich nehme die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse ernst, und wenn ich mich hier umschaue – ich will niemandem nahetreten –, dann glaube ich, daß diese Erkenntnisse