Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 169

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Nach der Verlesung dieses Antrags, den ich mir erlaube dem Herrn Staatssekretär zu überreichen, komme ich zur Begründung.

Herr Staatssekretär! Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein Dienstleistungsunternehmen und exportieren 70, 80, 90 Prozent und stellen fest, daß ein Unternehmen, das körperliche Güter erzeugt, eine Deckelung der Energiesteuer vorfindet, um eine Wettbewerbsverzerrung im Export zu verhindern und mit anderen Betrieben aus anderen Ländern gleichgestellt zu sein. Wenn Sie ein Dienstleistungsunternehmen haben, dann stellen Sie fest, daß Sie diese Deckelung nicht haben. Das ist der erste Teil dieses Antrags. Ich glaube, das ist eine falsche Verteilung der Gewichte.

Der zweite Teil dieses Antrags, meine Damen und Herren, bezieht sich auf die Wärmepumpen. Etwas, was es in Österreich häufig gibt, was aber viele nicht wissen: Es gibt mittlerweile in Österreich 130 000 Wärmepumpenanlagen. Es gibt offensichtlich eine Vielzahl von privaten Haushalten und Unternehmungen, die sich seit dem ersten Ölpreisschock damit beschäftigt haben, wie sie auf ökologische Art und Weise Energie gewinnen können. Ganz einfach, eine Wärmepumpe setzt ein Kilowatt elektrische Energie ein und macht daraus – je nach Jahreszeit und Leistung – zwischen drei und vier Kilowatt Energie. Das heißt insgesamt, diese 130 000 Wärmepumpen nutzen nach Aussage der OKA 880 Gigawattstunden Umweltenergie.

Es geht also darum, daß man mit einem einfachen Energieeinsatz von einem Kilowatt drei bis vier Kilowatt Energie erzielt. Das heißt, mit Stand vom Jahr 1995 bringt das eine Einsparung von rund 1 800 Tonnen SO2 und 850 000 Tonnen CO2. Das ist also ein Thema, mit dem wir uns gerade in Kyoto beschäftigt haben: Wie können wir CO2 einsparen?

Diese Wärmepumpen sind durch die Energiesteuer auf Strom selbstverständlich in ihrer Wirtschaftlichkeit stark eingeschränkt – aus dem einfachen Grund, weil die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpenanlage aus zwei Funktionen besteht: Die eine Funktion sind die höheren Investitionskosten, die man bei einer solchen hochtechnologischen Anlage hat, die andere ist die Einsparung, die sich aus einem geringeren Einsatz von Energie ergibt, weil diese Anlagen Umweltenergie im Verhältnis 1 : 3 oder 1 : 4 nutzen.

Ich glaube daher, Herr Staatssekretär (Abgeordnete sprechen mit Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer ) – entschuldigen Sie die Störung –, daß es sinnvoll wäre, wenn man das neue Kyoto-Ziel erreichen will, wenn man den CO2-Ausstoß senken will, daß man diese modernen, zukunftsorientierten Technologien von einer Energiesteuer auf Strom befreit, weil es gerade diese Technologien sind, die es ermöglichen, von herkömmlichen fossilen Energieträgern auf moderne Energieformen umzusteigen.

Ich habe mir erlaubt, Ihnen den Antrag zu übergeben, und bitte um seine Prüfung. Wenn ich auch weiß, daß er jetzt abgelehnt wird, vielleicht gelingt es doch im neuen Jahr, sehr bald darauf zurückzukommen und ihn dann zu beschließen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte, Herr Abgeordneter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.40

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist arbeitsmedizinisch erwiesen, daß nach 35 Stunden intensiver Beratung die Konzentration und die Aufmerksamkeit einigermaßen nachlassen. Ich nehme das zur Kenntnis, und auch wenn wir heute ein umfangreiches Finanzpaket beschließen, möchte ich nur in aller Kürze vier Feststellungen treffen.


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