Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 171

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stimmen. Die Konzentrationsfähigkeit ist nicht mehr die beste. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

19.44

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich einige Klarstellungen zu dieser Frage der Kreditkartengesellschaft beziehungsweise des Vorsteuerabzuges vornehmen. Kreditkartengesellschaften erbringen zweierlei Arten von Leistungen, nämlich einerseits die Kreditgewährung an den Karteninhaber – sie erhalten dafür die Kreditkartengebühr –, und andererseits übernehmen sie die Kreditsicherung und erhalten dafür von den Unternehmern ein entsprechendes Disagio.

Die Kreditkartengesellschaften sind bisher davon ausgegangen, daß die Kreditgewährung an den Kreditkarteninhaber eine umsatzsteuerbefreite Leistung darstellt, daß aber die Übernahme der Kreditsicherung eine Art Vermittlungsleistung ist und daher umsatzsteuerpflichtig ist. Die Folge dieser Auffassung der Kreditkartengesellschaften, die sie bereits in der Vergangenheit gehabt haben, war, daß sie für die im Zusammenhang mit der Kreditsicherung, also für die von mir zweitgenannte Leistung, stehenden Umsätze den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnten. Dies war aber umstritten, und daher dient diese Gesetzesvorlage nun der Klarstellung.

Wir müssen uns bei dieser Klarstellung an der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union orientieren. Danach ist es für einzelne Mitgliedstaaten möglich, für Kreditkartengesellschaften eine Option zur Umsatzsteuerpflicht vorzusehen, wie dies nun auch geschehen soll. Innerhalb der Europäischen Union hat zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland dieses System gewählt, und wir gehen nun im Zuge der Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union den gleichen Weg und ermöglichen diese Option auch für die österreichischen Kreditkartenunternehmungen.

Zur Frage, ob nun materiell ein Unterschied besteht zwischen der Variante, diese Möglichkeit erst ab 1998 einzuräumen, und der Variante, diese Möglichkeit bereits rückwirkend, also ab 1995, einzuräumen, ist festzustellen, daß diese Rückwirkung keine materielle Bedeutung hat, weil bei Einführung dieser Regelung zum Beispiel erst ab 1998 eine Berichtigung – wie Sie wissen – sehr wohl im Zuge des Vorsteuerabzuges möglich gewesen wäre. Daher haben wir die klarere Regelung der Rückwirkung ab 1995 gewählt.

Zur Frage, welchen Betrag dies ausmacht, möchte ich klarlegen, daß davon sehr wenige Gesellschaften betroffen sind, nämlich nur vier, und daß daher durch die Nennung des Betrages Rückschlüsse auf einzelne Gesellschaften möglich wären. Dies ist im Lichte der Wahrung des Steuergeheimnisses daher nicht möglich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

19.47

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Vorab möchte ich dem Herrn Staatssekretär durchaus konzedieren, daß die Intention, ein modernes, leistungsfähiges Börsegesetz zu schaffen, durchaus seine Berechtigung hat und daß die grundsätzlich verfolgten Intentionen dabei auch richtig sind. Aber, Herr Staatssekretär, Sie und Ihr Team im Finanzministerium, das diesen Entwurf ausgearbeitet hat, hat auf halbem Weg der Mut verlassen, und Sie haben dann eine Kehrtwendung gemacht. Sie haben ein bißchen ein moderneres Börsewesen in Österreich eingeführt, Sie haben sich bemüht, aber Sie ziehen es nicht durch. Und das ist auch unsere Generalkritik, daß Sie nämlich hergehen und unzulässige Verwässerungen – das zieht sich wie


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