Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 123

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Wir werden morgen beschließen, daß es auch im Bundesland Tirol eine Gleichbehandlungsanwältin geben wird. Die betreffenden Fälle müssen also nicht mehr von Wien aus behandelt werden, sondern es wird auch in den Bundesländern die Möglichkeit bestehen, daß Frauen, die Probleme am Arbeitsplatz haben, sich an eine Anwältin wenden können. (Beifall der Abg. Wurm. )

Wir werden auch – Sie wissen das; wir haben das bereits im Ausschuß besprochen – die Stellung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ganz allgemein verbessern. Eine diesbezügliche Regelung ist in Bearbeitung. Das ist eine ganz zentrale Frage für uns, denn wir wissen, daß Frauen in der Berufswelt nach wie vor sehr benachteiligt werden und daß die Forderung nach gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit noch nicht verwirklicht ist. Deshalb werden wir ganz gezielt Maßnahmen in dieser Richtung setzen.

Der Herr Bundeskanzler hat im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung ein zentrales Anliegen meiner Fraktion bereits erwähnt. Wir wissen, daß die jungen Frauen Beruf und Familie vereinbaren wollen. Wir wissen auch, daß es für sie sehr wichtig ist, daß, während sie arbeiten, die Kinder gut betreut sind und daß sie vor allem sicher sein können, daß sie gut betreut sind. Daher halte ich es für eine sehr wichtige Maßnahme und möchte es ausdrücklich begrüßen, daß weitere 600 Millionen Schilling vom Bund für Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von Plänen in diesem Zusammenhang darstellen, aber aus zeitlichen Gründen ist das nicht möglich. Ich möchte daher nur noch ein paar Worte zur weiteren Vorgangsweise im Gleichbehandlungsausschuß sagen. Wir haben vereinbart, daß Themenblöcke behandelt werden; zuerst die Frage der Verfassung, und zwar Artikel 7 der Bundesverfassung. Dazu gibt es im übrigen einen Antrag, den ich eingebracht habe. Es gibt inzwischen auch mehrere andere Anträge. Ich hoffe, daß es möglich sein wird, doch noch zu einer Einigung darüber zu kommen, denn es wäre ein wichtiges Anliegen meiner Fraktion, die Gleichbehandlung in der Bundesverfassung eigens zu verankern.

Es werden also die verschiedenen Themen in Blöcken behandelt. Wir haben Expertinnen und Experten dazu beigezogen und werden das auch weiterhin tun. Ich glaube, daß es wichtig ist, daß wir uns die Meinung dieser ExpertInnen anhören. Es wird uns immer wieder vorgeworfen, daß wir Regelungen treffen, die zu kompliziert sind, daß wir Regelungen treffen, die dann nicht so umsetzbar sind, wie wir uns das wünschen. Das heißt also, es geht darum, daß wir nicht nur gutgemeinte, sondern auch wirklich gute Gesetze beschließen. Dafür brauchen wir ein bißchen Zeit. Ich möchte und muß daher die Initiatorinnen des Volksbegehrens darum bitten, noch etwas Geduld zu haben.

Wir werden im März, spätestens im April 1998 einen Bericht legen. Das wird ein inhaltlicher Bericht sein, und es wird Entschließungsanträge und Gesetzesanträge dazu geben. Das heißt, es muß ein Paket geschnürt werden, das für die Frauen auch wirklich Schritte setzt, mit dem wir für die Frauen wirklich einen Sprung nach vorne machen. Ich denke, daß wir das gemeinsam diskutieren sollten und daß auch die Initiatorinnen des Volksbegehrens an dieser Diskussion teilnehmen sollten. Ich würde es sehr bedauern, wenn es wirklich dazu käme, daß sie nicht mehr an unseren Verhandlungen teilnehmen. Wir brauchen den Dialog, wir brauchen die Diskussion! Dann werden wir auch, davon bin ich überzeugt, ein gutes Maßnahmenpaket zustande bringen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind jedenfalls sehr dafür und stehen auch zu unseren Anliegen! (Beifall bei der SPÖ.)

16.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Rauch-Kallat zu Wort. Gleiche Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.08

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei nimmt jedes Volksbegehren sehr, sehr ernst, und zwar jede einzelne Unterschrift (Beifall bei der ÖVP), die von den Unterzeichnern eines jeden Volksbegehrens geleistet wird, weil sie damit ein Anliegen depo


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