Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 179

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nimum reduziert wird. Wenn mit den Beamten gemeinsam etwas zu klären ist und vor allem anläßlich der Unterschriftsleistung muß der Student selbstverständlich persönlich erscheinen – das haben wir auch nie in Frage gestellt –, nicht aber bei rein administrativen Tätigkeiten.

Herr Kollege Lukesch! Ich glaube, Sie haben damals gesagt, daß der persönliche Kontakt mit den Beamten bei rein administrativen Tätigkeiten bestehen bleiben sollte. – Er wird durch diesen Antrag ja nicht verboten, es sollen nur für jene Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – keine Zeit haben, persönlich zu erscheinen, zumindest ein paar administrative Erleichterungen geschaffen werden.

Ich entnehme einer OTS-Meldung von heute, daß das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr offensichtlich bereits in zwei Wochen solche Formulare sowieso schon erstellt haben und zur Verfügung stellen wird. Das heißt, die Beamten haben sehr rasch reagiert. Dafür bedanke ich mich bei den Beamten! Ich finde es wirklich toll, daß man das nicht, nur weil es von der Opposition kommt, sofort blockiert hat, wie es hier im Haus Usus ist, sondern daß man gesagt hat: Das ist eine gute Überlegung, daher warten wir nicht darauf, daß das Parlament reagiert, sondern schreiten gleich zur Tat. – Das Schöne daran ist: Auch wenn Sie den Antrag ablehnen, wird er umgesetzt. Ich halte es für bedauerlich, daß eine solche Offenheit hier im Haus nicht geherrscht hat. – Noch einmal: Ich danke den Beamten für diese Flexibilität!

Zum Antrag Brauneder betreffend Einführung eines Vizedekans: Ich glaube, daß Herr Kollege Brauneder recht hat, wenn er meint, daß in großen Fakultäten ein Vizedekan unter Umständen eine wichtige Rolle einnehmen könnte. Ich glaube, man sollte den großen Fakultäten wirklich entsprechende Flexibilität gewähren. Ich sage das deswegen, weil tatsächlich viele Agenden vom Ministerium an die Universitäten übertragen wurden, weil sich also betreffend Administration und Abwicklung des ganzen Managements an den Universitäten sehr viel verändert hat und sehr viel mehr Aufgaben wahrzunehmen sind. Daher begrüße ich diesen Antrag von Herrn Brauneder, der darauf abzielt, das, was an der medizinischen Fakultät möglich ist, auch an anderen Fakultäten zu ermöglichen. Ich glaube, daß man dem, wenn auf der einen Seite mehr Aufgaben zugeteilt werden und dadurch auf der anderen Seite – wie ich annehme, Herr Minister – Beamte eingespart werden könnten, natürlich zustimmen kann.

Ich komme zum Antrag auf Überprüfung der Zeitgemäßheit der Universitätsberechtigungsverordnung, den ich eingebracht habe und der wirklich eine Eigendynamik entwickelt hat. Ich habe in diesem Antrag nur verlangt, daß anläßlich der Erstellung der Studienpläne die Studienkommissionen befragt werden, welche Bewerber sie sich für ein Studium wünschen, welche Qualifikationen ein zukünftiger Student oder eine zukünftige Studentin haben sollen, welches Bild man sich davon macht. – Das ist meines Erachtens keine zusätzliche Aufgabe! Sie, Herr Minister, haben aber gesagt, daß das die Studienkommissionen mit statistischem Material überlasten würde.

Dazu möchte ich Ihnen sagen: Wenn ich in einer Studienkommission wäre, würde ich, um einen Studienplan überhaupt erstellen zu können, eine Analyse vornehmen, welches intellektuelle Potential am Anfang zur Verfügung steht und was letztlich erreicht werden soll. Ich glaube, innerhalb dieser Schere kann man dann definieren, welche Lerninhalte dem Studenten oder der Studentin vermittelt werden sollen. Doch das muß analysiert werden. Man muß wissen, welches Potential an Know-how am Anfang sozusagen zur Verfügung steht.

Nur das habe ich verlangt! Ich habe lediglich verlangt, daß man die Studienkommission darüber befrägt. Das ist das einzige, was in diesem Antrag steht. Es geht mir nur um das Befragen.

Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, daß im Schulorganisationsgesetz geregelt ist, daß die Erfordernisse der verschiedenen Studienrichtungen durch Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten – wie er damals geheißen hat – im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zu bestimmen sind. Das heißt, daß die Erfordernisse der verschiedenen Studienrichtungen nur durch Erhebung an den Universitäten festgestellt werden können. Sie können doch nicht anderswo festgestellt werden! Wie soll die Frau Unterrichtsministerin zu den entsprechenden Informationen kommen, wenn sie nicht die Studienkommissionen befrägt, die jetzt die Verantwortung dafür haben? – Das ist völlig absurd!


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