Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 193

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21.11

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte einleitend kurz auf einige Ausführungen von Vorrednern eingehen.

Ich war an und für sich nicht überrascht, daß Kollege Grollitsch Kritik an der Österreichischen Hochschülerschaft geübt hat. Man kann alles kritisieren. Herr Kollege Grollitsch! Was ich aus Ihren Worten herausgehört habe, war aber mehr als Kritik, das war ein Infragestellen einer demokratischen Institution auf Hochschulebene! – Allerdings scheint mir das auch Ihrem Verhältnis zu Interessenvertretungen zu entsprechen. Interessant ist nur, daß Sie und Ihre Partei, die Sie so wenig für Interessenvertretungen übrig haben, trotzdem versuchen, Ihren Einfluß dort sehr stark und vehement geltend zu machen.

Herr Kollege Grollitsch! Ich halte die Österreichische Hochschülerschaft für ein demokratisch gewähltes Gebilde, das die Interessen der Studierenden zu vertreten hat. Und wenn, aus welchen Gründen immer, die Wahlbeteiligung bei den Hochschülerschaftswahlen niedrig ist, dann ist das noch lange kein Grund dafür, diese Interessenvertretung dermaßen in Frage zu stellen.

Über Ihre Zahlenkünsteleien ist hier schon gesprochen worden. Auch ich kann mir nicht vorstellen, daß der Aufwand bei der Überprüfung der eingezahlten Beiträge 150 Millionen Schilling im Jahr beträgt. Aber darüber ist – wie gesagt – schon gesprochen worden.

Frau Kollegin Gredler! Sie wollen über die Pflichtmitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschülerschaft diskutieren. Okay! Aber dann muß man auch gleich über das gesamte System der Körperschaften öffentlichen Rechts diskutieren. (Abg. Dr. Gredler: Gerne, wenn Sie wollen!) Nein, denn dann kämen wir in eine Themenbreite, in der wir hier jetzt sicherlich hic et nunc keine Diskussion abführen können. Sie haben eine Anregung gemacht, und das war meine Antwort darauf!

Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Universitäts-Studiengesetzes ist notwendig geworden, weil wir – so paradox das im ersten Augenblick klingen mag – erst vor kurzem dieses Gesetz beschlossen haben. In Anbetracht dessen erhebt sich natürlich die Frage: Warum novellieren wir bereits wieder? Muß das sein, ist das sinnvoll? – Meine Antwort darauf: Ja, es muß sein! Ich finde es richtig, daß der Gesetzgeber so rasch auf Vorkommnisse reagiert, die man bei der ersten Beschlußfassung des Gesetzes nicht vorhergesehen hat. Es hat sich eine Gesetzeslücke ergeben. Würden wir diese Novellierung heute nicht vornehmen, dann müßte die Österreichische Hochschülerschaft zum Teil auf ihre Einnahmen verzichten. Daher werden wir selbstverständlich dieser Novellierung unsere Zustimmung erteilen!

Aber wenn wir schon beim Thema Österreichische Hochschülerschaft sind, dann möchte ich ein Problem anziehen, das in den vergangenen Jahren Thema war und das noch immer nicht gelöst ist, nämlich die Frage des passiven Wahlrechtes für ausländische Studierende. – Ich stehe zu diesem passiven Wahlrecht für ausländische Studierende und appelliere an alle hier im Hause, die noch nicht dazu stehen, über diese Frage doch zeitgerecht zu reflektieren und mit uns mitzugehen, damit die entsprechenden Bestimmungen bei den nächsten Hochschülerschaftswahlen bereits in Kraft treten können.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es erscheint mehr als logisch und gerechtfertigt, in der Folge der neuen Bestimmungen im Universitäts-Studiengesetz auch das Studienförderungsgesetz zu novellieren. Es besteht nämlich nur für jene Semester Anspruch auf Studienförderung, für die eine Fortsetzungsmeldung erfolgt ist. Vice versa werden aber Semester ohne volle Teilnahme am Studien- und Prüfungsbetrieb nicht mehr in die Anspruchsdauer für die Studienförderung einbezogen. Das heißt konkret: Hat ein Studierender ein oder zwei Semester lang die Meldung zur Fortsetzung des Studiums unterlassen und auch keine Lehrveranstaltungsprüfungen absolviert, dann erhält er keine Studienförderung. Doch zählen diese Semester dann nicht hinsichtlich der Anspruchsdauer, und die Studienförderung kann selbstverständlich bei neuerlicher Meldung und bei Erfüllung der anderen Anspruchsvoraussetzungen wieder aufleben. – Ich glaube, daß es sich hier ebenfalls um eine sinnvolle Novellierung handelt, und dementsprechend werden wir auch dazu unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.16


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