Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 202

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Da im UniStG keine sonstigen Sanktionen vorgesehen sind, ist diese Novelle gerechtfertigt, zumal sie auf zwei Jahre befristet ist, bis die technischen Voraussetzungen für eine studentenfreundliche und effiziente Verwaltung der Studienevidenz geschaffen sein werden und sämtliche relevanten Daten – wie ÖH-Mitgliedschaft, Prüfungsevidenz, Familienbeihilfe, Sozialversicherung, Studienförderung et cetera – unbürokratisch gehandhabt werden können.

Zum zweiten hoffe ich, daß inzwischen auch die Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien und Graz sowie die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz und Innsbruck in der Lage sind, das inzwischen in Kraft getretene UniStG in § 53 Abs. 2 zu exekutieren und ihren Studierenden drei Prüfungstermine anzubieten. Wenngleich ich Verständnis für die professoralen Nöte habe, denke ich, daß es im Sinne eines zügigen Studiums unabdingbar ist, drei Prüfungstermine anzubieten, zumal wir die Voraussetzungen für die Gewährung von Stipendien, Familienbeihilfe et cetera ohnehin schwer verschärft haben, um die Studienzeiten zu verkürzen. Das erfordert jedoch auch ein höheres Maß an Flexibilität im Studienbetrieb. Daher halte ich ein Zurückgehen in den alten Rechtszustand durch Umwandlung in eine Kann-Bestimmung, wie das im Antrag 653/A des Abgeordneten Präsident Brauneder gefordert wird, für nicht zweckmäßig.

Zum dritten kann ich eine gewisse Sympathie für den Antrag 433/A (E) der Abgeordneten Gredler nicht verhehlen, weil ich schon beim UniStG dafür plädiert habe, daß die jeweiligen Studienkommissionen festlegen können sollten, welche speziellen Zulassungserfordernisse es im betreffenden Studium neben der Reifeprüfung geben sollte. Das Abendland würde davon mit Sicherheit nicht untergehen.

Die heutigen Ausführungen der Abgeordneten Petrovic verstehe ich absolut nicht. Dieses massive Plädoyer für Latein wird den Studierenden an den Universitäten einiges zu denken geben. Wie gesagt, das Abendland würde trotzdem nicht untergehen, und man würde sehr schnell feststellen, daß sich die Erde weiterhin drehen wird. Ich bin allerdings der Meinung, daß man in einem solchen Fall auf die spezielle Berufssituation der Latein- und Griechischlehrer Rücksicht nehmen müßte. Aber unter diesen Voraussetzungen könnte ich einer Novelle durchaus einiges abgewinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlußworte seitens der Berichterstatter werden nicht gewünscht.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen; sie werden über die einzelnen Ausschußanträge getrennt vorgenommen werden.

Als erstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1053 der Beilagen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen, dies bekunden. – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte, daß jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Die Vorlage ist in dritter Lesung beschlossen.

Als nächstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1054 der Beilagen.

Auch in diesem Fall darf ich um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung mit Mehrheit beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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