Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 201

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Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein bißchen auf die Situation der Studenten eingehen. Wir diskutieren immer wieder die zukünftige Finanzierung des Studiums. Eines muß uns klar sein: Studieren kostet den Staat viel Geld, und jedes Semester mehr, das ein Student zur Absolvierung seines Studiums braucht, erhöht die Kosten. Es ist daher meiner Ansicht nach Aufgabe der Politik und der Professoren, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein schnelleres Fertigwerden ermöglichen. Die Einführung eines verpflichtenden dritten Prüfungstermines war daher notwendig und entspricht auch dem Wunsch der Studentenvertreter.

Ich verstehe daher die Fakultäten nicht, die sich gegen diese Regelung aussprechen. Es sind dies ja nur noch – wie ich einer Anfragebeantwortung des Wissenschaftsministeriums vom 15. Dezember 1997 entnehmen kann – die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universitäten Wien und Graz sowie die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universitäten Wien, Graz und Innsbruck.

Doch insbesondere bei den Juristen besteht einer der Gründe für die lange durchschnittliche Dauer des Studiums darin, daß es bei den Kernfächern nur zwei Prüfungstermine pro Semester gibt. Fällt man einmal durch, ist gleich ein ganzes Semester weg. Daß Herr Präsident Brauneder sich gegen diese Regelung aussprechen muß, verstehe ich ja, weil er wahrscheinlich von seinen Kollegen am Wiener Juridikum sozusagen nach vorne an die Front geschickt wurde. Er hatte also den Auftrag, so zu handeln. Daß aber die gesamte FPÖ dabei mitgeht, zeugt von einer nicht gerade studentenfreundlichen Politik.

Meine Damen und Herren! Wenn der Vorstand des Instituts für Kirchenrecht der Universität Wien am 13. Jänner dieses Jahres – meiner Erinnerung nach war es in der "Presse" – schreibt, daß ein dritter Prüfungstermin nicht durchführbar sei, weil in den Kernfächern pro Antritt zirka 100 bis 200 Arbeiten zu korrigieren sind, so gilt es, dem zu widersprechen.

Erstens sei dazu gesagt, daß gerade in den Kernfächern nicht jeder Prüfer zu jedem Termin prüft. Dadurch sind die zeitlichen Überschneidungen und die Überlastungen in Grenzen zu halten. Zweitens wird man nicht davon ausgehen können, daß alle 100 bis 200 Prüflinge durchfallen und noch einmal antreten müssen, sondern es wird die Zahl der Antretenden zum Zwischentermin deutlich geringer sein als zum Haupttermin. Die 100 bis 200 Prüflinge werden sich also nur besser verteilen; es sei denn, die Prüfungen sind schwerer, sodaß tatsächlich mehrere durchfallen, wie es bereits angekündigt worden sein soll. Es besteht daher eine Notwendigkeit, den Studenten diese Möglichkeit anzubieten.

Alles in allem bin ich der Meinung, daß in der Frage des dritten Prüfungstermines ein großer Fortschritt für unsere Studenten, denen ja auch immer wieder etwas abverlangt wird, erreicht werden konnte. Daß sich die Aufregung an den – unter Anführungszeichen – "rebellischen" Fakultäten bald legen wird, davon bin ich überzeugt, und die Praxis wird auch die Skeptiker bald eines Besseren belehren. Schließlich geht es darum, den im internationalen Vergleich hohen Standard unserer Akademiker zu sichern und die Studienzeit auf ein vernünftiges Maß zu kürzen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vorläufig letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

21.50

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich werde in gebotener Kürze nur zu drei Punkten Stellung nehmen.

Erstens: Die vorliegende Novelle zum UniStG trägt dem Umstand, daß der Österreichischen Hochschülerschaft auch weiterhin die Bezahlung des ÖH-Beitrages garantiert wird, dadurch Rechnung, daß StudentInnen nunmehr verpflichtet sind, die Fortsetzung ihres Studiums innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist zu melden, wenn sie Lehrveranstaltungsprüfungen ablegen wollen.


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