Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 206

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Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß wir diese Fragen im Ausschuß noch intensiv diskutieren werden. Ich hoffe, daß wir zu dieser gemeinsamen österreichischen Position finden und damit auch dem österreichischen Verkehrsminister Einem den Rücken bei seinen Verhandlungen in Europa entsprechend stärken können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.

22.08

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hohes Haus! Erlauben Sie mir drei Anmerkungen zum Antrag der Frau Abgeordneten Petrovic.

Erstens: Die derzeit in der EU diskutierte Verordnung über eine generelle Regelung sowohl der Sonn- und Feiertagsfahrverbote als auch der Nachtfahrverbote würde auch für Österreich, falls sie so beschlossen werden könnte und eine entsprechende Rechtsgrundlage hätte, ein generelles Nachtfahrverbot ausschließen. Insofern würde dieser Antrag ins Leere gehen. Allerdings bestreiten wir – und das ist mit ein Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe – ganz eindeutig das Recht der EU, in diesen Fragen generelle Regeln zu erlassen, weil es sich hiebei um eine straßenverkehrspolizeiliche Maßnahme handelt, die im nationalen Rechtsbereich zu regeln ist und nicht auf Ebene der EU. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Punkt: Der Tiroler Landtag hat mich einstimmig aufgefordert, ein generelles Fahrverbot für LKWs bei Nacht auf dieser Route festzulegen, falls es nicht gelingt, die gegebene Mautregelung über den Brenner, die eine sehr starke Differenzierung im Preis aufweist und damit eine sehr starke Verkehrslenkungswirkung hat, in dieser Form und mit dieser Wirkung aufrechtzuerhalten.

Ich habe zu jedem Zeitpunkt erklärt – und erkläre dies auch heute –, daß ich eine politische Lösung der Mautfrage in Europa anstrebe. Ich habe jedoch im Lichte der Diskussionen um eine generelle Verordnung in Europa, die darauf abzielt, die Möglichkeiten der Verkehrssteuerung zu beschränken, bereits im Dezember ein Ermittlungsverfahren für ein derartiges, nicht generelles und österreichweites, sondern regional beschränktes Nachtfahrverbot eingeleitet. Gegebenenfalls müssen wir uns auf diesen Fall vorbereiten.

Dritter und letzter Punkt – Haltbarkeit der Nachtmaut: Es ist meines Erachtens ziemlich eindeutig, daß das Prinzip der Verträge der EU darauf abstellt, daß wir höchstens die Kosten der Infrastruktur über die Maut verlangen dürfen, und zwar die Kosten der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung dieser Infrastruktur. Das sind aber notwendigerweise Durchschnittskosten. Durchschnittskosten sind allerdings durchaus in der Weise anzuwenden, daß in der Nacht ein hoher und tagsüber ein niedrigerer Tarif verlangt wird, weil es dabei nicht darauf ankommen kann, daß zu jedem Zeitpunkt die gleichen Kosten verlangt werden, sondern daß insgesamt nicht mehr eingenommen wird, als den Kosten entspricht. Diese Durchschnittskostenbetrachtung erlaubt die Einhebung einer hohen Nachtmaut mit hoher Steuerungswirkung, und dafür werde ich mit aller Kraft in Brüssel kämpfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

22.12

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Dem Antrag der Frau Petrovic können wir von der ÖVP-Fraktion nicht sehr viel abgewinnen. Ich halte ihn für typisch für die straßenverkehrsfeindliche Haltung der Grünen, die darin besteht, den Straßenverkehr zum Buhmann der Gesellschaft aufzubauen und in erster Linie eine Verkehrspolitik des Verhinderns zu betreiben, die in Wirklichkeit keine machbaren und konkreten Vorschläge anbietet und die außerdem verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Bisher ging es um ein Nachtfahrverbot mit Ausnahme der lärmarmen LKWs, was dazu geführt hat, daß auf lärmarme LKWs umgerüstet wurde. Das zeigt, daß diese Maßnahme richtig war.


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