Ich meine aber auch, daß konkretere Vorgaben im Gesetz hinsichtlich des Nutzens von Energiesparpotentialen zweckmäßig wären. Ich meine, daß EVUs, die pro Jahr mehr als 10 Gigawattstunden Strom an das Netz abgeben, einer jährlichen Berichtspflicht unterliegen sollten, einer jährlichen Berichtspflicht hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, hinsichtlich der Kostengünstigkeit und der effizienten Bereitstellung des Stroms. Ich meine, ohne Ihnen jetzt eine vollständige Wiedergabe meiner gutachterlichen Stellungnahme zumuten zu wollen, daß beispielsweise ein erleichtertes, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis zu einer Engpaßleistung von 5 Megawatt durchaus im Bereich des Möglichen wäre. Das war jetzt ein kurzer Abriß, ich lasse Ihnen aber gerne unsere umfassende Stellungnahme im Rahmen der Begutachtung zukommen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.
Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Der Hintergrund dieser Frage ist natürlich, daß von seiten des Wirtschaftsministeriums immer wieder gesagt wird, daß Österreich sowieso mit Angeboten von extrem billigem Strom überschwemmt werden wird, die gerade auch aus Atomkraftwerken in Frankreich wie EdF etwa kommen.
Meine Frage in diesem Zusammenhang nochmals: Kann sich Ihr Ressort vorstellen, daß man auch darauf besteht, eine Abnahmegarantie in das Gesetz hineinzunehmen, gerade für Strom aus erneuerbaren Anlagen in Österreich, gekoppelt mit einer klaren, längerfristigen Einspeiseregelung, so wie es sie in Deutschland seit über fünf Jahren gibt?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Jedenfalls geht es um die Vorgabe einer bevorzugten Abnahme von Strom aus alternativen erneuerbaren Energiequellen, wobei ich persönlich meine, daß der Wasserkraft hier eine entsprechende Vorrangstellung einzuräumen ist, sofern das aus EU-Kriterien heraus möglich ist.
Was den von Ihnen angesprochenen drohenden Stromimport aus Frankreich betrifft, möchte ich Ihnen mitteilen, daß mir Experten gesagt haben, das Risiko bestehe nicht, die Distanz sei zu groß. Aber insgesamt möchte ich gerade an dieser Stelle wiederholen: Der billigste Strom ist der nicht verbrauchte. Daß heißt, es sollten im Zuge der Diskussionen der letzten Monate auch die Aspekte der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Strom Beachtung finden. Da wird es sicherlich auch darum gehen: Wie geht man mit Österreichs Netzen um? Ist man in der Lage, in Richtung einer Netzbetreibergesellschaft zu agieren oder zumindest eine Optimierung des österreichischen Stromverteilungsnetzes zu gewährleisten? All das werden Fragen sein, die in den kommenden Monaten bis zur endgültigen Beschlußfassung dieses Gesetzes aus meiner Sicht in der Diskussion betont werden.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Frage: Herr Dr. Kier, bitte.
Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sie wissen so gut wie jeder, der sich damit beschäftigt, daß die Behauptung, daß Atomstrom besonders billig ist, in erster Linie daher rührt, daß Atomstrom nicht zu seinen wahren Kosten dargestellt wird, insbesondere was die Endlagerung und die Risken anlangt.
Würden Sie es als richtigen Weg ansehen, daß man sich unter österreichischem Vorsitz in der EU massiv dafür einsetzt, daß ein stringentes Atomhaftpflichtgesetz kommt, damit Kostenwahrheit beim Atomstrom eingeführt wird, wodurch alternative Energieerzeugungsformen wirtschaftlicher und wettbewerbsfähiger gemacht würden?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrter Herr Abgeordneter Kier! Ich teile Ihre Auffassung bezüglich der Kosten- und Preisentwicklung bei Atomstrom und all der Faktoren, die dabei nicht berücksichtigt sind, deswegen ist er ja so