Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 54

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tive Entwicklung nicht ausschließlich auf das Konto des Bundes schreiben, denn da sind zweifellos andere Einflüsse in größerem Ausmaß maßgeblich. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein dritter Grund dafür, daß das Maastricht-Kriterium annäherungsweise erreicht werden konnte, sind die Einsparungen, die vorgenommen werden konnten, Einsparungen, die allerdings – und auch dies bringt der Rechnungshof im Rechnungsabschluß zum Ausdruck – im wesentlichen linear vorgenommen wurden und nicht aufgrund einer tiefgehenden Aufgabenkritik. Dazu meint der Rechnungshof, daß diese Aufgabenkritik in der Zukunft nicht fehlen sollte und nicht fehlen darf. Nur mit einer wirklich tiefgreifenden Aufgabenkritik, quer durch die gesamte Verwaltung, wird sich ein dauerhafter Erfolg einstellen können, sowohl was die Budgetkonsolidierung anlangt als auch was die Erreichung der Maastricht-Kriterien betrifft.

Eine Strukturreform in der öffentlichen Verwaltung erscheint mir daher unabdingbar; das kann nicht oft genug wiederholt werden. Der Rechnungshof hat dies bereits in den vergangenen Jahren getan, und er registriert positiv, daß man im Jahre 1996 doch zumindest Ansätze gezeigt hat, daß man seine Mahnungen der vergangenen Jahre ernst nimmt. Nach Meinung des Rechnungshofes ist allerdings noch viel zu wenig geschehen.

Da von einer Strukturreform in der öffentlichen Verwaltung gesprochen wurde, erlaube ich mir anzumerken, daß mit einer bloßen oder auch flächendeckenden Abschaffung des Berufsbeamtentums in der öffentlichen Verwaltung zweifellos nicht das Auslangen gefunden werden können wird. Ich halte dies im Zusammenhang mit Budgetkonsolidierung und Strukturreformmaßnahmen sogar für etwas Untergeordnetes. Sicherlich wird man damit nicht das Auslangen finden können.

Letztlich war für eine Verbesserung hinsichtlich des Maastricht-Kriteriums "öffentliches Defizit" auch maßgeblich, daß verrechnungstechnische Maßnahmen angewendet wurden, wie dies auch im Rechnungsabschluß vom Rechnungshof zur Darstellung gebracht wurde. Ich möchte betonen, daß es sich dabei durchaus um legale verrechnungstechnische Maßnahmen handelt, ich möchte aber gleichzeitig auch hinzufügen, daß diese verrechnungstechnischen Maßnahmen eine tiefgreifende Strukturreform nicht ersparen können. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, durch dauerhafte derartige Maßnahmen eine Budgetkonsolidierung erreichen und damit eine Strukturreform aufschieben zu können.

Der öffentliche Schuldenstand stellt das zweite fiskalische Maastricht-Kriterium dar. Auch insoweit war es Ziel der Bundesregierung, durch das Budget 1996 eine Verbesserung zu erreichen. Dies ist nicht eingetreten. Im Jahre 1996 sind die öffentlichen Schulden gestiegen, und zwar bis zirka 70 Prozent. Wenn es zutrifft, daß die Zahlen für das Jahr 1997 in dieser Hinsicht eine Verbesserung ausweisen, wird der Rechnungshof dies mit Zufriedenheit zur Kenntnis nehmen, er wird sie zuvor allerdings auch einer Überprüfung unterziehen.

Ich möchte, was die öffentlichen Schulden insgesamt anlangt, doch auch eine Warnung anbringen. Man hat in der jüngsten Vergangenheit mehr Wert auf die Erreichung des öffentlichen Defizits – also der berühmten 3 Prozent – gelegt und vielleicht weniger auf die Erreichung des Maastricht-Kriteriums des öffentlichen Schuldenstandes von 60 Prozent. Ich möchte deshalb warnen, weil der öffentliche Schuldenstand letztlich auch dafür maßgeblich ist, wie hoch der Aufwand für die Verzinsung der Finanzschuld ist, denn – auch dies hat der Rechnungshof im Bundesrechnungsabschluß zum Ausdruck gebracht – bereits im letzten Jahr hat die Verzinsung der Finanzschuld ein höheres Ausmaß erreicht als das Wirtschaftswachstum.

Man sollte daher auch weiterhin daran arbeiten, den öffentlichen Schuldenstand insgesamt zu senken, was im Jahre 1996, das ja heute zur Diskussion steht, noch nicht erreicht werden konnte.

Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß Belastungen des Bundes, des Bundeshaushaltes in indirekter Form, auch durch die Haftungen und die außerbudgetären Finanzierungen bestehen. Diesbezüglich bieten die Maastricht-Kriterien keinen Anker, um insoweit eine zuverlässige Aussage vornehmen zu können, daß allein mit dem Erreichen dieser Maastricht-Kriterien auch in anderer Weise, nämlich in Ansehung der Haftungen und der außerbudgetären Finanzie


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