Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 58

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rat diese Anträge nicht im Plenum diskutieren, sondern es könnte der Hauptausschuß damit befaßt werden.

Sie haben aber die Regelung getroffen, den Artikel VII, der genau dieses modifizierte Verfahren enthält, als Verfassungsbestimmung zu statuieren, und das heißt nicht mehr und nicht weniger, als daß wir heute hier im Nationalrat aufgerufen sind, im Sinne einer Verfassungsbestimmung, eines Verfassungsgesetzes, also des höchstrangigen Gesetzes in unserer Rechtsordnung, unsere eigenen Rechte zu beschneiden. Als überzeugter Parlamentarier kann ich dieser Vorgangsweise nicht zustimmen, zumal wir doch immer kritisiert haben, daß mit der Möglichkeit, einfache Gesetze in den Verfassungsrang zu erheben, ohnehin Mißbrauch betrieben wird. – Das zum einen.

Zum zweiten aber glauben wir, daß dem Bedarf und der Vorschrift des Artikels 50 B-VG nicht Genüge getan wird, daß nämlich diese Verfassungsbestimmungen ausdrücklich als solche bezeichnet werden müssen. Wir haben im Ausschuß kritisiert, daß der Beschluß des Ausschusses diese Bezeichnung nicht enthält. Der Verfassungsdienst hat uns eine merkwürdige Interpretation dargetan, er hat nämlich gesagt, das sei nicht notwendig, es reiche, wenn dieser Beschluß im Parlament mit Zweidrittelmehrheit gefaßt wird, denn dann könne man ja sehen, daß es sich um eine Verfassungsbestimmung handelt.

Herr Außenminister! Es ist wohl klar, daß das ein Unsinn ist, denn dann wären ja alle Gesetze, die einstimmig oder mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, automatisch Verfassungsgesetze.

Man hat jetzt im Ausschußbericht etwas dazugeflickt, was in Wahrheit nicht der Beschlußlage des Ausschusses entspricht. Deshalb sind wir der Meinung, daß der Beschluß, so wie er herbeigeführt worden ist, verfassungswidrig ist, und wir stellen daher den Antrag, die gegenständliche Regierungsvorlage 771 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes 1045 der Beilagen, zur weiteren Behandlung an den Außenpolitischen Ausschuß rückzuverweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.05

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit ganz wesentlichen Fragen des vorliegenden Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearwaffentests befassen. Dieser Vertrag ist der Ausfluß eines langjährigen Verhandlungsprozesses. Das Ergebnis liegt jetzt auf dem Tisch, und dieses Ergebnis hat, wie ich meine, den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Es geht dabei nicht nur darum, Versuche zu verbieten, sondern es geht auch darum, sie zu kontrollieren.

Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders positiv erwähnen, daß es gelungen ist, daß Österreich als Sitzstaat für dieses Abkommen auserwählt worden ist, daß in Österreich das technische Sekretariat untergebracht ist und daß wir Österreicher bei diesem wichtigen Übereinkommen – und da stimme ich mit Ihnen völlig überein, Kollege Scheibner – auch eine Rolle in der Staatengemeinschaft zuerkannt bekommen haben.

Meine Damen und Herren! Es dreht sich im internationalen Geflecht nicht das Länderroulette, und irgendwo bleibt ein Land übrig, in dem ein solches Übereinkommen ausgeführt und überwacht werden soll, sondern die Tatsache, daß es in Wien, in der UNO-City, ein technisches Sekretariat zur Überwachung der Ausführung dieses Übereinkommens gibt, ist Ausfluß eines langjährigen Verhandlungs- und Überzeugungsprozesses. Ich möchte für meine Fraktion schon festhalten, daß wir es mit besonderer Genugtuung zur Kenntnis nehmen, daß Österreich bei diesem Übereinkommen eine klare Rolle in der Staatengemeinschaft zuerkannt bekommen hat. (Beifall bei der ÖVP.)


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