Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 66

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beziehungsweise gesundheitlich schwerstens geschädigt worden, sondern auch durch Nuklearversuche, sei es auf Mururoa, in Kasachstan oder in Nevada. Dabei sind die Langzeitfolgen aufgrund der enormen Halbwertszeiten – diese beträgt zum Beispiel bei Plutonium 24 000 Jahre – noch gar nicht abschätzbar. Und es waren nicht x-beliebige Kleinstaaten, die das veranstaltet haben, sondern es waren die Großmächte.

Umso erstaunlicher ist es, daß die internationale Staatengemeinschaft 50 Jahre gebraucht hat, um Nuklearversuche zu unterbinden. Paradoxerweise war es 1954 Indien – der Staat, der sich jetzt weigert, zu ratifizieren –, das einen ersten Vorschlag zu einem Abkommen über ein Atomtestverbot machte. 1958 wurde von den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion und Großbritannien in Genf eine erste Atomteststoppkonferenz eröffnet, wobei sich die USA und die UdSSR zusätzlich auf ein Moratorium verständigten sowie weiters darauf, über direkte Inspektionen von Testgeländen, Überwachungskommissionen und andere Kontrollmaßnahmen zu verhandeln.

Der nächste Versuch einer Beschränkung von Atomwaffentests führte im Juli 1963 zu einem Abkommen zwischen den USA und der UdSSR über ein teilweises Testverbot in der Atmosphäre, unter Wasser und im All. Infolgedessen kam es für die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und Großbritannien schließlich zum Ende aller Tests in der Atmosphäre. 1974 wurde dieses Abkommen ergänzt durch ein Abkommen über unterirdische Atomwaffenversuche mit einer Sprengkraft von über 150 Kilotonnen TNT.

Aber erst dank einer von der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedeten Resolution erhielt die Abrüstungskonferenz in Genf 1993 ein nachdrückliches Mandat zu Verhandlungen über ein allgemeines Teststoppabkommen, was China und Frankreich allerdings nicht daran gehindert hat, seine Atomwaffenversuche fortzusetzen. Erst 1995 haben sich die Vereinten Nationen mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution dafür stark gemacht, die Verhandlungen auf der Genfer Abrüstungskonferenz so rechtzeitig abzuschließen, daß dieses Teststoppabkommen der 51. Sitzung der UNO-Vollversammlung vorgelegt werden konnte. Dieses wurde mittlerweile von über 100 Staaten unterzeichnet und von einigen Staaten ratifiziert, sodaß die hauptsächlichen Verpflichtungen des Vertrages demnächst aufleben werden.

Das Abkommen verpflichtet die Mitglieder des Vertrages, alle Nuklearversuche einzustellen, und es verpflichtet sie auch, die Anlagen und sämtliche Vorkommnisse einer internationalen Kontrolle zu unterziehen, eigene Inspektoren zuzulassen und ein internationales Verifikationssystem auf der Basis seismischer, radionukleider, hydroakustischer und Infraschallüberwachung zu schaffen.

Erfreulich ist – wie gesagt –, daß der Sitz dieser Kontrollorganisation Österreich beziehungsweise Wien sein wird, wo Synergien mit der IAEO genützt werden können. Es ist daher zu hoffen, daß möglichst alle Staaten der Staatengemeinschaft das Vertragswerk umgehend ratifizieren, um den Unsinn von Nuklearversuchen ein für allemal zu unterbinden. Angesichts der Bedeutung dieses Vertragswerks und im Sinne der angestrebten effizienten Handhabung desselben halte ich die Erhebung des Artikels VII in den Verfassungsrang für eine Marginalie. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Dr. Höchtl das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. (Abg. Dr. Höchtl: 3 Minuten genügen!) Gut, 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.43

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz zum zweiten Punkt dieser Diskussion Stellung nehmen, nämlich zur Novellierung des Konsulargebührengesetzes.

Diese ist notwendig, weil mit der Inkraftsetzung des Schengener Übereinkommens auch die entsprechende Neufestlegung für die Ausstellung von Sichtvermerken mittels Konsulargebühren erforderlich geworden ist. Eine Änderung mußte vorgenommen werden, weil eine einheitliche Festlegung auf Basis des ECU für alle Schengen-Staaten erfolgt ist. Daraus hat sich die Not


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