Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 70

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Jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, mögen ein Zeichen geben. – Auch in dritter Lesung ist dieser Entwurf mehrheitlich angenommen.

Damit sind die Tagesordnungspunkte 2 und 3 beendet.

4. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (842 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (1047 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 470/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen betreffend Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (1048 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir beginnen daher sofort mit der Debatte.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haller. Frau Abgeordnete! Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 7 Minuten verlangt. – Bitte.

12.59

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die sexuelle Belästigung ist derzeit ein Thema, mit dem sich die Weltpresse beschäftigt. Ob nun der amerikanische Präsident zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt wird, ob er ein- oder mehrmals Schuld auf sich geladen hat, ob ihn sein Folgeverhalten letztlich die Präsidentschaft kosten wird, wird uns die Zukunft zeigen. Im ersten Fall, jenem der Paula Jones, befindet sich das Verfahren gegen ihn derzeit vor einem Zivilgericht – vorher ist es zwei Jahre lang durch die sogenannte Ethikkommission gegangen.

Ich weiß, daß das amerikanische Recht mit dem österreichischen nicht vergleichbar ist, und möchte auch nicht die Frage stellen, ob das amerikanische Rechte den betroffenen Frauen bessere Möglichkeiten bietet, zu ihrem Recht, zu einer finanziellen Entschädigung zu kommen, oder nicht. Ich möchte nicht einmal Parallelen zwischen den Fällen Clinton und jenem des österreichischen Bundesministers Hesoun herstellen, obwohl das schon sehr interessant wäre, denn ich glaube, daß in diesem Zusammenhang in Österreich sehr viel unter den Tisch gekehrt wurde.

Aber man muß doch das Recht haben, auch im Bereich der österreichischen Frauenpolitik über verschiedene Lösungsansätze nachzudenken. Wenn man sich anschaut, wie die Debatte über die sogenannte kleine Novelle – sie wurde von der Frau Bundesministerin so bezeichnet – dieses Gleichbehandlungsgesetzes erfolgt ist, mit welcher Larmoyanz und Einseitigkeit österreichische Frauenpolitik insgesamt erfolgt, muß man sagen: Dieses Recht muß man uns Freiheitlichen einfach zugestehen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Zwei Jahre hat die Debatte über die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft gedauert. Die ÖVP-Damen hatten anfangs den Standpunkt vertreten, daß drei Büros insgesamt genug wären, in der Zwischenzeit haben sie diesen Standpunkt aber anscheinend aufgegeben – wieder einmal. Denn die vorliegende Novelle ermächtigt den Herrn Bundeskanzler, insgesamt neun Büros allein durch Verordnung zu installieren. Selbstverständlich wird das eine Sache der finanziellen Prioritätensetzung sein, denn die ganze Sache würde 27,3 Millionen Schilling


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