immer wieder einiges zu tun haben werden. Deshalb bin ich sehr froh zu hören, daß es durchaus jetzt schon Zustimmung gibt, die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Zukunft stärker mit Kompetenzen auszustatten, ihr und auch der Kommission bessere und stärkere Möglichkeiten der Umsetzung dessen, was sie gefunden, was sie entschieden haben, zu geben, denn das bedeutet in Zukunft natürlich auch mehr und bessere Rechte für die Frauen.
Das alles wird im Rahmen einer großen Gesetzesnovelle zu diskutieren sein und gehört mit zu den Punkten, die schon vorab in Gesprächen behandelt werden und wurden.
Frau Abgeordnete Aumayr! Es freut mich sehr, wenn Sie sagen, Sie würden ein eigenes Frauenministerium unterstützen. Ich hoffe, daß ich diese Unterstützung von allen erhalten werde, sollte ich tatsächlich ein Ministerium mit allem Drumherum in Anspruch nehmen. Das würde natürlich auch wesentlich mehr Personal und vieles andere mehr bedeuten. Die Zugehörigkeit zum Bundeskanzleramt hat ja auch einen ganz pragmatischen Hintergrund, nämlich die Nutzung von vorhandenen Ressourcen, nicht automatisch nur eine Einschränkung der Kompetenzen.
Die Beispiele, die gebracht wurden, sind meines Erachtens heute und hier im Rahmen dieser Gesetzesnovelle zu diskutieren, deuten aber auch alle schon auf einen weiteren und wesentlichen Schritt für die Zukunft hin.
Frau Abgeordnete Schaffenrath! Ich glaube auch, daß Frauenförderung ein umfassender Begriff sein muß und auch umfassend verstanden werden muß. Trotzdem möchte ich heute gerne den Herrn Bundeskanzler noch einmal in seinen Intentionen unterstützen, denn diese beiden Sektionsleiterinnen, die er gestern genannt hat, sind zwei von sieben und nicht zwei von 84. Und wenn zwei von sieben Sektionen von Frauen geleitet werden, so ist das schon ein wesentlicher und wichtiger Schritt, den die doch wesentlichste und wichtigste Stelle, nämlich das Bundeskanzleramt, gesetzt hat. Das bedeutet eine Herausforderung für alle anderen Ressorts, dies auch zu tun und nachzuziehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die heutige Novelle – das ist schon diskutiert worden – steht natürlich im Zeichen der Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft, und ich weiß, daß es sehr wichtig sein wird, hier die richtigen und wesentlichen Schritte zu setzen.
Ich bin froh, wenn der Beschluß gefaßt sein wird und wir mit unseren Vorbereitungsarbeiten, die wir natürlich schon begonnen haben, weitermachen können und tatsächlich auch mit der Errichtung und Einsetzung dieser regionalen Anwaltschaft in Tirol – das brauche ich nicht mehr geheimnisvoll zu sagen, wir alle wissen ja, wo sie sein wird – beginnen können, sodaß dieses Projekt zügig umgesetzt werden kann.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch gerne meine Überlegungen dartun, wie es weitergehen soll. Genau die Installierung dieser Regionalanwaltschaft soll unser Muster dafür sein, wie wir zügig – nicht auf die lange Bank geschoben – auch in anderen Bundesländern, in anderen Regionen zu derartigen Einrichtungen kommen.
Ich betrachte trotzdem diese erste Regionalanwaltschaft Tirol als Projekt, dem viele andere Projekte in anderen Bundesländern folgen sollen. Insofern bekenne ich mich auch zu diesem ersten Schritt, der nicht nur aus finanziellen Überlegungen so gesetzt wurde, sondern auch aus inhaltlichen. Das wird auch von der Gleichbehandlungsanwältin – das hat sie immer wieder betont – unterstützt. Weitere Regionalanwaltschaften müssen natürlich unmittelbar darauf folgen.
Ich glaube auch, daß es, wenn wir das Gleichbehandlungsgesetz diskutieren, notwendig ist, den anderen Bereich mit hereinzunehmen. Heute wurde schon mehrfach gesagt, daß die große Gleichbehandlungsnovelle anstehe, meines Erachtens steht auch eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes des Bundes an. Diesbezüglich stehe ich mit den Gleichbehandlungsbeauftragten der verschiedenen Ressorts natürlich in sehr engem Kontakt, und wir werden versuchen, bis April/Mai eine Position zu diskutieren und darzulegen, wie wir dort die nächsten und wesentlichen Schritte setzen können.