Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 82

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Das bedeutet, daß die Tirolerin überprüft, recherchiert, sich die Anliegen anhört, ermittelt und dann zur Gleichbehandlungsanwaltschaft nach Wien fährt, wo beraten wird, ob man das der Kommission vorstellen soll. Wieviel Zeit dadurch vergeht, ist ungeheuerlich! Das könnte eine Anwältin vor Ort viel rascher erledigen, Frau Kollegin. Das muß ich Ihnen auch sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schaffenrath: Es gibt moderne Technologien!)

Wenn man sich den Gleichbehandlungsbericht 1996 anschaut, wird man überhaupt total desillusioniert (Abg. Schaffenrath: Wie wollen Sie den Anwalt ausstatten? Erklären Sie mir das!), denn darin steht – Frau Kollegin, hören Sie einmal zu! –: "Frauen, die sich zur Beratung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden, erwarten gleichsam Genugtuung für das in der Vergangenheit erlittene Unrecht." Dann steht noch: "Derartige Erwartungen können nicht erfüllt werden." – Das steht im Gleichbehandlungsbericht 1996! (Abg. Dr. Mertel: Das ist ja entsetzlich!) Selbstverständlich! Wollen Sie es sehen? (Abg. Dr. Mertel: Warum ist mir das entgangen?)

Wofür habe ich dann eine Gleichbehandlungsanwaltschaft, wenn ich von vornherein schon weiß, daß derartige Erwartungen nicht erfüllt werden können? (Abg. Schaffenrath: Sind Sie sicher, daß Sie die Aufgaben verstanden haben?) Wissen Sie auch, warum derartige Erwartungen nicht erfüllt werden können? Die Antwort darauf steht auch drinnen (Abg. Schaffenrath: Sind Sie sicher, daß Sie die Aufgaben der Gleichbehandlungsanwaltschaft verstanden haben?): weil schon aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen oft keine Genugtuung möglich ist. – Und damit bin ich jetzt beim wunden Punkt.

Frau Bundesministerin! Sie sollten eher das Gleichbehandlungsgesetz so ändern und novellieren (Abg. Dr. Mertel: Streichen!), daß man eine rechtliche Handhabe hat, Betriebe, Körperschaften, Gebietskörperschaften bestrafen zu können. Aber das ist jetzt nicht der Fall. Wenn man diese Fälle durchschaut, kann man feststellen: Es ist bei Diskriminierungen letztendlich immer wieder der Arbeitgeber in dieser Gebietskörperschaft derjenige, der gewonnen hat. Die betroffene Frau wurde finanziell ein bißchen getröstet, aber was das für ihre berufliche Laufbahn in Zukunft bedeutet, das brauche ich Ihnen nicht zu erklären.

Das bedeutet, wir brauchen unbedingt einen Maßnahmenkatalog. Damit, Frau Bundesministerin, können Sie gleich bei den Kammern und Sozialversicherungen, den Gemeinden, den Ländern und den öffentlichen Körperschaften des Bundes anfangen, denn dort – das wissen alle Frauen ganz genau; ich habe schon öfter mit betroffenen Frauen gesprochen – erfolgen die echten Diskriminierungen. Aber die werden niemals aufgedeckt, die können gar nicht aufgedeckt werden, hier kann auch keine Abhilfe geschaffen werden, solange es keine gesetzliche Handhabe gegen den Dienstgeber gibt.

Das sollte die Aufgabe sein, dann hätten Regionalanwaltschaften auch Sinn. Daß diese aber die Frauen, die zu ihnen kommen, nur vertrösten, letztendlich für sie jedoch nicht das machen können, was sie für nötig erachten, ist zu wenig, Frau Bundesministerin! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Schaffenrath.  – Abg. Madl: Wir brauchen eine tatsächliche Gleichbehandlung! – Abg. Schaffenrath: Aber die Regionalanwältin kann etwas erreichen! – Abg. Madl: Nur bei sexueller Belästigung!)

13.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Prammer. – Bitte, Frau Bundesministerin.

13.53

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich vorerst auf ein paar Bemerkungen einiger Abgeordneter eingehen.

Frau Abgeordnete Madl! Wir haben ein Gleichbehandlungsgesetz des Bundes, wir haben mittlerweile erfreulicherweise neun Gleichbehandlungsgesetze der Länder (Abg. Madl: Aber nur bei sexueller Belästigung!), aber heute und hier diskutieren wir ein Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft. Ich komme auch noch auf die öffentlich Bediensteten zu sprechen und möchte gar nicht bestreiten, daß wir auch in anderen Bereichen, so auch im öffentlichen Dienst,


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