Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 89

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Kollegen nicht ans Rednerpult gehen und behaupten, wir würden die Verhandlungen verschleppen, sondern vielleicht doch zu sagen, wie der demokratische Weg vor sich geht. Dann ginge es nämlich auf diesem Weg, auf dem noch einiges zu verändern ist, einiges aber bereits vorhanden ist – das muß man auch sehen –, schneller voran. (Beifall bei der ÖVP.)

14.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

14.22

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Es gibt zu diesem Thema ein gutes Zitat, das da lautet: Denn die, die Gleichheit und Gerechtigkeit wollen, sind nur die Schwachen, während sich die Starken über diese Dinge keinen Kummer machen.

Es ist daher unbestritten wichtig, daß die Gleichbehandlungsanwaltschaft den Schwachen schnelle, effiziente und kompetente Hilfe zukommen läßt. (Abg. Dr. Mertel: Recht haben Sie!) Danke dafür, daß Sie mir recht geben. Es freut mich, wenn das aus diesen Reihen kommt. Wenn sich aber die gedachte Hilfe für diese Schwachen als kompetenzloses Bürokratiemonster entpuppt, ist überhaupt niemandem geholfen: weder dem Hilfesuchenden noch dem Steuerzahler.

Betrachten wir diese Sache doch einmal genauer! Nehmen wir an, daß am Arbeitsplatz eine Frau ihrem männlichen Kollegen gegenüber benachteiligt ist. Was tut sie also? – Sie geht zum Regionalbüro. Eines gibt es in Wien, eines ist in Tirol in Planung. Dort meldet sie die Benachteiligung der Regionalanwältin, die den Fall aufnimmt. Diese meldet den Fall der Gleichbehandlungsanwältin, die diesen prüft. Diese wiederum meldet ihn der Gleichbehandlungskommission. Wissen Sie, wie lange die Kommission im Schnitt dazu braucht? – Sechs Monate!

Jetzt kommt es noch viel dicker: Diese Kommission gibt dann einen Bericht – in diesem Fall über die Arbeitsplatzthematik – ab. Es wundert mich sehr, Frau Ministerin Prammer, daß Sie diesen Gesetzestext offensichtlich nicht genau kennen, denn das, was Sie zuerst bezüglich der Strafmaßnahmen angesprochen haben, betrifft nur die sexuelle Belästigung. Diesbezüglich gibt es sehr wohl Strafmaßnahmen, nicht aber bei der ganzen Arbeitsplatzthematik. Das heißt, diese Kommission gibt einen Bericht ab, aber es können überhaupt keine Strafsanktionen, keine Strafmaßnahmen erfolgen. Das heißt weiters, daß diese Frau ohnehin wieder durch einen Anwalt mit einer zivilrechtlichen Klage vorgehen muß.

Jetzt frage ich Sie: Verstehen Sie das unter einer schnellen, effizienten und kompetenten Hilfe? – Das kann ich mir nicht vorstellen. Das bedeutet also, daß Sie nicht wirklich für die schwachen Bürger, die ich eingangs erwähnte, sondern für kompetenzlose Büros sind. Und das ist es, wogegen wir uns wehren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Rosemarie Bauer: Das läuft nicht so ab!) Sie sind für Kommissionen, in denen die Interessenvertretungen der Interessenvertretungen sitzen. Das ist doch ein langer, bürokratischer, aufwendiger und ineffizienter Weg. Die ganze Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft macht doch nur dann Sinn, wenn sie flächendeckend ist. Da geben Sie mir ja alle recht.

Wissen Sie, was das die Bürger kostet? – Das kostet insgesamt 27 Millionen Schilling. Ein einzelnes Büro kostet, wenn noch, wie gefordert, eine Sekretärin bereitgestellt wird, 4,6 Millionen Schilling. Das sind doch alles Steuergelder! Da muß man sich doch überlegen, wie das finanziell günstiger und auch effizienter gestaltet werden kann.

Am Ende dieser Regierungsvorlage, meine Damen und Herren, geben Sie sich selbst den Todesstoß. Dort steht zu lesen, daß EU-Konformität gegeben sei. Warum ist EU-Konformität gegeben? – Weil es sich lediglich um organisatorische Maßnahmen handelt.

Meine Damen und Herren! Diese Frauen und Männer brauchen keine Organisation, keine Bürokratie, sondern Hilfe.


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