Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 90

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Aber Sie sprechen – zu meinem großen Erstaunen – niedergelassenen AnwältInnen sogar die Kompetenz ab. (Abg. Gatterer: Wer sagt das?) Ich habe darüber – und das wird Ihnen schon ein bißchen weh tun, glaube ich – auch die Anwaltskammer informiert. Die Antwort der Anwaltskammer – ich zitiere – war folgende: Ich stimme Ihnen auch zu, daß Mitglieder unseres Berufsstandes jedenfalls jede erforderliche Qualifikation haben, rechtliche Vertretungen zu übernehmen. (Abg. Rosemarie Bauer: Das wissen wir jetzt schon!)

Ich möchte jetzt nicht noch einmal den gesamten Antrag des Kollegen Schöggl erklären; Sie wissen ja ohnehin darüber Bescheid. Ich habe jedenfalls bei diesen AnwältInnen eine kurze Blitzumfrage gemacht, um sie zu einigen Themen der Gleichbehandlung zu befragen. Ich habe sie gefragt, ob sie sich in Gleichbehandlungsfragen qualifiziert fühlen. – Na selbstverständlich! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Dr. Maitz: Haben sie die Zeit? Und was kostet es?) Ich habe gefragt, welche juristischen Schritte sie noch setzen würden. – Sie haben folgendermaßen geantwortet: Je nach Fall ist der zivilrechtliche Weg mehrheitlich zur Geltendmachung möglich. – Sie alle wissen, daß ein Nichtanwalt ja nicht einmal eine Feststellungsklage einbringen kann.

Und was war die Problematik, die diese AnwältInnen aufgezeigt haben? – Der lange Rechtsweg, die Kostenfrage und die Beweislast.

Meine Damen und Herren! Ihr gesamter Antrag ist unausgegoren, weshalb ich folgenden Antrag stelle:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Anna Elisabeth Aumayr, Elfriede Madl, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen betreffend eine Rückverweisung gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierungsvorlage 842 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes (1047 der Beilagen), wird zur weiteren Behandlung an den Gleichbehandlungsausschuß rückverwiesen."

*****

Diskutieren wir noch einmal darüber! Bisher haben mich Ihre Argumente überhaupt nicht überzeugt. (Abg. Dr. Mertel: Glauben Sie, daß wir das jemals schaffen?)

Wir Freiheitlichen können insgesamt einer Gesetzesvorlage nicht zustimmen, die unserer Meinung nach wiederum nur zur Ruhigstellung einer Wählergruppe dient und den wiederholten Versuch darstellt, staatliche Einflußnahme in einzelne Lebensbereiche der Bürger zu verstärken.

Unserer Ansicht und meiner Ansicht nach steht gerade im Falle der Hilfestellung die Frau im Mittelpunkt. Wir Freiheitlichen suchen einen unbürokratischen Weg und eine effiziente, kompetente sowie finanzierbare Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

14.28

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit der Einsetzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Jahre 1991 haben wir ein damals bereits bestehendes Gesetz mit Leben erfüllt. Ich möchte, weil es in diese heutige Diskussion hineinpaßt, doch noch einmal replizieren, daß, als im Jahre 1992 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und der Grünen das Gleichbehandlungspaket im Parlament beschlossen wurde, das das Bundesgesetz über die unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Sozialversicherten, das Bundesgesetz über Berichte betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen


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