Aber in jedem dieser Verfahren gibt es mindestens einen Buchsachverständigen, der für viel Geld eines, zwei oder drei Gutachten erstattet. Das sind Millionen- und Abermillionenbeträge, die den Staat das kostet, denn wegen fahrlässiger Krida Verurteilte sind niemals in der Lage, die diesbezüglichen Kosten zu ersetzen.
1 791 Verfahren wegen fahrlässiger Vermögensdelikte völlig für die Katz um unser Geld. Ganze Bereiche der Gerichtshöfe sind mit diesen Dingen blockiert, ganze Generationen von Buchsachverständigen denen ich es an und für sich menschlich gönne, aber wenn es aus meinen Steuergeldern geschieht, bin ich eigentlich dagegen erstatten dort Abertausende Gutachten für nichts und wieder nichts. Wir müßten uns aufraffen, diese sinnlose Strafverfolgung wegen fahrlässiger Vermögensdelikte um viele Schilling an Steuergeld endlich abzuschaffen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Einmal mehr darf ich verlangen, daß die Opfer strafbarer Handlungen eine ausgeprägtere Stellung im Strafverfahren erhalten, als das derzeit der Fall ist. Heute ist es so, daß jener, der als Beschuldigter vor Gericht steht, einen reich gestalteten Katalog an Möglichkeiten hat das ist gut so, denn wir sind ein Rechtsstaat , aber der Privatbeteiligte, der Geschädigte hat demgegenüber praktisch überhaupt keine Möglichkeiten. Er hat nicht einmal das Recht, Anträge in der Hauptverhandlung zu stellen. Er hat nicht die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen, wenn es um schuldig oder nicht schuldig desjenigen, der ihm den Schaden zugefügt hat, geht.
Immer wieder tauchen Illusionisten auch hier im Plenum auf, die sagen, man müsse die Leute nur aufklären, es genüge, wenn man entsprechend Information an die Geschädigten herantrage. Diese wissen wirklich nicht, wovon sie reden, denn es haben die Geschädigten im Strafverfahren praktisch keine Rechte. Sie dürfen dort sitzen und zuschauen, und wenn sie zuviel den Mund aufmachen, fährt ihnen ein forscher Richter bestenfalls noch drüber. Aber sie aufzuklären, welche Rechte sie haben, würde damit enden, daß man ihnen sagen müßte: Ihr habt eigentlich keine Rechte! Man muß ihnen Rechte einräumen. Wer sich der Opfer annehmen will, der muß den Privatbeteiligten, nämlich den Opfern, Rechte im Strafverfahren geben. Sonst kann da überhaupt nichts nützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Wir haben es alle noch im Ohr eine langwierige Debatte, heiß umfehdet ausgetragen, hat es darum gegeben , daß man den Standpunkt vertreten hat, Rechtskultur hin, Rechtskultur her, man müsse den Lauschangriff, das heißt das Abhören über Wanzen und ähnliche Einrichtungen, unbedingt auch für Gespräche zwischen Verteidiger und Klienten einführen. Wie stünde man sonst gegenüber dem Ausland da?! Überall sonst wird das gehandhabt, und überall sonst kann man ohne diese Dinge nicht auskommen. Musterschüler, wie wir sind, müssen wir das auch in Österreich einführen.
Man hat so getan, als wären wir die letzten, die auf diesem Sektor noch Widerstand leisten. Siehe da, dieser Tage steht in der Zeitung, auch die Deutschen haben jetzt einen Kompromiß in Richtung Lauschangriff gefunden. Wer ist dort ausgenommen? Nicht nur der Geistliche bei uns ist es ein bißchen anders, bei uns sind es die zur religiösen Aussprache bestimmten Räumlichkeiten , auch der Strafverteidiger. Das heißt, uns hat man damit gepflanzt, daß wir sozusagen die letzten seien, die die Verteidigergespräche als Tabu darstellen wollten, und daß wir uns in unsere europäische und darüber hinausgehende Umgebung einfügen müßten, weil wir sonst wie die Blamierten dastünden. Und jetzt stellt sich heraus, wir waren wieder einmal fleißig. Wir waren zu fleißig, wir haben eine Fleißaufgabe gegen die Rechtskultur auf uns genommen und durchgeführt. Die Deutschen waren da vorsichtiger und gescheiter. Sie lassen es dabei, daß jeder mühselig Beladene mit seinem Verteidiger unbelauscht sprechen können soll. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wir können manches lernen, meine Damen und Herren! Auch an der trockenen Materie des Sicherheitsberichtes läßt sich Grundsätzliches für die Rechtspflege aufhängen und herauslesen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
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