Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 82

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von dem vor Jahren gedachten Betrag von 1 Milliarde Schilling für das Gesundheitsförderungsprogramm nur mehr 100 Millionen Schilling übriggeblieben sind.

Wenn man sich die Palette anschaut, was im Bereich des Gesundheitsförderungsgesetzes alles gemacht werden soll – angefangen von der Sektenbetreuung bis hin zur Raucheraufklärung von Kindern und der Prävention in allen Bereichen –, dann kann ich persönlich mir nicht vorstellen, wie das mit dieser relativ kleinen Summe funktionieren soll.

Gleichzeitig ist in diesem Gesundheitsförderungsgesetz bereits festgehalten, daß 9 Prozent von diesen 100 Millionen Schilling ausschließlich in die Verwaltung fließen. Das scheint mir besonders problematisch zu sein. Auch Herr Abgeordneter Löschnak hat heute bereits in einer Presseaussendung kundgetan, daß er bezüglich der Verwendung dieser Mittel seine Bedenken hat, weil eben nur für den Verwaltungsaufwand bereits ein fixer Betrag festgelegt wurde. Für alle anderen Bereiche, die in die Gesundheitsförderung integriert werden müßten, gibt es so gut wie keine Kostenaufteilung. Wo sich das Geld dann verliert oder nicht verliert, wird man erst hinterher sehen, und das halte ich eigentlich für einen schlechten Ansatz für ein, wie ich meine, doch sehr wichtiges Gesetz.

Der zweite Bereich, den wir heute besprechen, ist der Bereich der Schutzimpfungen. Frau Ministerin! Es ist nichts dagegen einzuwenden, daß Schutzimpfungen jetzt im sogenannten Fünferpack angeboten werden. Das kann man tun. Die Frage ist nur: Was ist, wenn sich jemand nicht einer fünffachen Impfung unterziehen will, sondern vielleicht nur zwei oder drei Impfungen in Anspruch nehmen will? Wie wird in Zukunft sichergestellt, daß es auch Einzelimpfungen gibt? – Frau Ministerin! Diese Sicherstellung gibt es nicht mehr. Sie wissen genau, daß, seit es die sogenannte Dreierimpfungskombination gibt, die Zweierimpfung nicht mehr angeboten wird. Das heißt, die Pharmaindustrie hat dadurch in Zukunft eine sehr lukrative weitere Einnahmequelle, denn man steht nun vor der Möglichkeit: entweder fünf Impfungen oder gar keine.

Frau Ministerin! Wir würden diesem Impfgesetz sehr gerne zustimmen, können dies aber nur unter der Voraussetzung tun, daß Sie unseren Entschließungsantrag unterstützen. In diesem wird nämlich gefordert, daß auch die Einzelimpfungen weiterhin angeboten werden müssen.

Unser Antrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend Schutzimpfungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß mit sofortiger Wirkung die Impfstoffe gegen Diphterie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenza b sowie Polio auch einzeln erhältlich sind und als Einzelimpfungen verabreicht werden können.

Weiters soll eine verbesserte Aufklärung der Eltern über die Nebenwirkungen von Schutzimpfungen gewährleistet sowie unabhängige Meldestellen für Impfnebenwirkungen eingerichtet werden.

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Frau Bundesministerin! Wenn Sie diesen Entschließungsantrag unterstützen und damit sicherstellen, daß Einzelimpfungen auch in Zukunft möglich sind, dann können wir Grünen das neue Impfgesetz unterschreiben. Wenn Sie das aber nicht sicherstellen können, dann sind wir nicht in der Lage, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil wir meinen, daß dadurch nur der Profit der Pharmaindustrie gesteigert, die Entscheidungsfreiheit des einzelnen aber sehr beschränkt werden würde. Und das wollen wir nicht zulassen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.59


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