beachtlich, und ich mache Sie darauf aufmerksam, daß darin ein ungeheures Radikalisierungspotential steckt. Wenn Sie das nicht begreifen, wenn Sie nicht einmal aus egoistischen Gründen, aus Selbstschutz oder aus Gründen der Machterhaltung die Augen aufmachen, sondern weiter blind mit 100 Stundenkilometern im Nebel fahren, dann machen Sie einen schweren Fehler.
Keine Arbeitszeitregelung, keine Urlaubsregelung, kein Mutterschutz, keine Karenz – das nenne ich im Stich lassen. Da können Sie mir sagen, was Sie wollen.
Die neuen Regelungen strotzen vor Verfassungswidrigkeiten. Und wenn Frau Bundesministerin Hostasch heute rasch eine Aussendung über den OTS-Schirm macht, in der sie sagt, der Verfassungsdienst habe das geprüft und das sei alles ganz super, dann sage ich Ihnen, derselbe Verfassungsdienst hat auch die Regelungen, die der Verfassungsgerichtshof nachher aufgehoben hat, geprüft und gesagt, das sei ganz super. Das ist nämlich eine nachgeordnete Dienststelle des Bundeskanzlers und weisungsgebunden. (Bundesministerin Hostasch verneint.) Na selbstverständlich ist der Sektionschef im Verfassungsdienst nicht weisungsfrei! Ich unterstelle ihm ja nicht, daß er Gefälligkeitsgutachten macht, aber die Natur der Sache hat es schon so an sich, daß jemand, der in einem Weisungszusammenhang arbeitet, ein Gutachten erstellt, das vielleicht seinen Auftraggebern besser gefällt, wenn es gerade noch geht, als eines, das ohne Rücksicht auf Verluste sagt, was Sache ist.
Daher sage ich Ihnen: Es ist verfassungswidrig! – Darüber könnten wir dann gerne akademisch streiten, aber es wird vor dem Verfassungsgerichtshof ausgestritten werden. Sie können ganz beruhigt sein! Sobald die erste Chance vorhanden ist, wird er angerufen werden. Es braucht eben dazu, wie Sie wissen, in letzter Instanz rechtskräftige Bescheide, und die Bescheidfreudigkeit der Sozialbürokratie hat in letzter Zeit nachgelassen, stelle ich fest. Also man muß länger warten.
Das heißt: Chaotische, unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, die völlig gleichheitswidrig sind. Die werden nicht halten!
Das Einheben von Beiträgen ohne Gegenleistung in bestimmten Fällen von Pensionierungen hat enteignenden Charakter, ist eigentumswidrig. – Das wird nicht halten!
In den Beitragssätzen selbst besteht ein völlig gleichheitswidriges Chaos: 14,5 Prozent, 20,25 Prozent, 21 Prozent, 15 Prozent. Jeder Prozentsatz ist richtig, nur, wie soll der Betroffene wissen, welcher für ihn wirklich stimmt, wenn nicht einmal die Sozialversicherungsträger in der Lage sind, Auskunft zu geben, wenn man anruft. Ich führe Ihnen das gerne einmal vor: Kommen Sie zu mir ins Büro! Ich lasse unsere Personalverrechnerin einmal in Ihrer Gegenwart mit dem Sozialversicherungsträger telefonieren, dann werden Sie sehen, was da passiert. Erstens wird sie 13mal verbunden, bis sie bei jemandem ist, der sich bereit erklärt, sich auf ein Gespräch einzulassen. Das Gespräch ist höflich, zuvorkommend, aber leider inhaltsarm, weil der arme Mensch dort auch sagen muß: Ich weiß es auch nicht. – Und das ist zuwenig, überhaupt dann, wenn die betroffenen Unternehmen verpflichtet sind, auf jeden Fall zu zahlen, wenn sie sich geirrt haben sollten. – Das sei Ihnen vielleicht ins Stammbuch geschrieben.
Also gleichheitswidriges Chaos bei den Beitragssätzen, Abschaffung der Subsidiarität im Bereich der Krankenversicherungen. Ja da tickt eine Zeitbombe! Die Leute werden mehrfach zahlen. Zugegebenermaßen können sie, wenn sie über die Beitragsgrundlage zahlen, vielleicht einen Teil davon zurückbekommen, aber die Dienstgeber nicht. Das wird versagt.
Und last but not least – aber es ist fast das Wichtigste –: Die Sprache der Gesetze ist unverständlich. Unverständlich! Die Sprache dieses Gesetzes im speziellen Fall ist unverständlich! Wir haben uns bewußt die Freude gemacht, in diesem Dringlichen Antrag eine Gesetzesstelle zu zitieren. Ich empfehle sie allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses zur Lektüre, und wenn mir jemand mit einfachen Worten erklären kann, was dort gemeint ist, bin ich ihm herzlich dankbar.