Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 95

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Zum Abschluß: Das Ziel des Dringlichen Antrages der Liberalen ist ein zweifaches: kurzfristig und langfristig.

Kurzfristig wollen wir erreichen: eine Zuordnung der Sozialversicherungspflichtigkeit nach den Kriterien des Steuerrechtes. Das heißt, einkommensteuerpflichtig bedeutet gewerblich, lohnsteuerpflichtig bedeutet ASVG, und Mischformen müssen Optionsmöglichkeiten erhalten.

Keine Doppelbelastungen für quasigesetzliche Versicherungen, wie zum Beispiel Wohlfahrtsfonds, neben gesetzlichen Versicherungen. – Das muß bereinigt werden.

Generelle Umstellung der Dienstgeberbeiträge auf Berechnung nach der Lohnsumme. Ich sage ganz ausdrücklich: bei gesenkten Sätzen, aber nach der Lohnsumme. Das wäre ein Quantensprung in der Verwaltungsvereinfachung! Das wäre gerecht. Jeder Lohnschilling würde den Dienstgeber gleich viel kosten. Und wenn das nicht bald kommt, dann werden Sie die nachteiligen Folgen weiter zu verantworten haben!

Eine letzte Forderung: Harmonisierung der Bemessungs- und Beitragsgrundlagen. – Das sind die kurzfristigen Ziele.

Im Hinblick auf die langfristigen Ziele fordern wir die Frau Bundesministerin auf, bis Jahresende etwas vorzulegen. Erstens: Jahresveranlagung für Steuern und Sozialversicherung, zweitens: Entlastung der Lohnnebenkosten durch schrittweise Umstellung der Finanzierung von lohnabhängigen auf ressourcenabhängige Abgaben, mit anderen Worten: Ökologisierung.

Wenn irgend jemand in diesem Hohen Hause die Meinung äußert, daß ihm das nicht gefällt, dann legt er einen sozialen- und wirtschaftspolitischen Offenbarungseid ab – für den wir ihm zwar nicht dankbar sein können, durch welchen aber wenigstens für Klarheit gesorgt ist – , der besagt, daß Sie keine Solidarität wollen, daß Sie keine Versicherungspflicht wollen und daß Sie nicht umdenken wollen oder können! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch gemeldet. – Bitte.

15.21

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, heute in einer etwas ausführlicheren Art, als ich normalerweise die Zeit des Hohen Hauses in Anspruch nehme, auf diesen Antrag Bezug zu nehmen. Denn es handelt sich hiebei um eine sehr grundsätzlichen Debatte, und ich meine daher, daß man sich sehr profund mit den einzelnen Überlegungen, Aussagen, Meinungen und auch Kritiken, die in diesem Antrag formuliert sind, auseinandersetzen soll.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte Sie daran erinnern, daß der Nationalrat mit einer Entschließung vom 2. Oktober 1996 die Bundesregierung, unter Beiziehung von Sozialpartnern und Experten, ersucht hat, das österreichische Sozialversicherungssystem weiterzuentwickeln, und zwar mit dem Ziel einer breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen. Ich war sehr stolz darauf, daß ich damals in Ihren Reihen gesessen bin und an diesem Entschließungsantrag mit beteiligt war. Ich war sehr froh, daß ich den damaligen Sozialminister Hums dabei unterstützen konnte, den ersten Schritt in diese Richtung zu tun, und ich bin sehr froh darüber, daß dieser Antrag von den im Parlament vertretenen Parteien gemeinsam vertreten wurde.

Dementsprechend ist er für mich ein politischer Auftrag geworden, den ich im vergangenen Jahr sehr konsequent und – wie ich meine – erfolgreich umzusetzen versucht habe.

In der Begründung dieser Entschließung hat der Nationalrat, haben also Sie, sehr geschätzte Damen und Herren, sehr deutlich darauf hingewiesen, daß sich gerade am Beispiel der Entwicklung unterschiedlicher Arbeitsverhältnisse in den letzten Jahren gezeigt hat, daß immer


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