Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 100

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Wünschen der Arbeitnehmerseite entspricht. (Abg. Dr. Kier: Dazu liegt ein Antrag im Haus!) Herr Kollege Kier! Es ist meiner Meinung nach nicht sinnvoll, wenn wir in diesem Zusammenhang mit Fristsetzungen arbeiten. Denn es gibt nach wie vor eine Fülle von offenen Fragen, die sich bei der Umsetzung dieser politischen Absicht stellen, bei welchen eingehende Prüfungen notwendig sind. Es ist aus unserer Sicht bis jetzt nicht vorherzusehen, ob bei einer Umstellung dieses Systems die Beitragseinnahmen in gleicher Weise fließen würden wie bisher.

Außerdem sind unterschiedlichste Auswirkungen auf die verschiedenen Wirtschaftszweige zu beachten, zu beurteilen und zu beraten, und wir versuchen auf Basis der Vorarbeiten, die insbesondere von der Bundesarbeitskammer geleistet wurden, die weitere Diskussion zu führen. Sie werden sich daran erinnern, daß im Zuge der Pensionsreform des vergangenen Jahres die Bundesregierung die Sozialpartner ersucht hat, die Untersuchungen noch zu vertiefen und konkrete weitere Vorschläge zu erarbeiten. Daraus können Sie erkennen, daß dies auch zu meinen Anliegen gehört und ich versuche, auf diesem Gebiet zu weiteren konkreten Unterlagen zu kommen.

Ich habe schon ausgeführt, daß meines Erachtens die Anknüpfung der unterschiedlichen Grenzen an bereits bestehende sozialversicherungsrechtliche Grenzen und an Grenzen des Steuerrechtes eine verfassungsrechtliche Differenzierung erfordert und die unterschiedlichen Beitragssätze nicht isoliert betrachtet werden können, da diese in engem Zusammenhang mit den unterschiedlichen Sozialversicherungsregelungen stehen, wie zum Beispiel etwa ... (Abg. Dr. Kier: Auf diesem Gebiet könnte man doch harmonisieren!) Herr Kollege Kier! Wenn es eine Mindestbeitragsgrundlage gibt, dann muß zwischen den Bereichen unterschieden werden, in welchen es diese gibt und in welchen es diese nicht gibt, und dann muß geklärt werden, welchen Prozentsatz Sie zu einer Mindestbeitragsgrundlage dazugeben, um Gleichwertigkeit zu einem Beitragssystem ohne Mindestbeitragsgrundlage zu schaffen.

Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Auch im Leistungsrecht wird zwischen den einzelnen Gruppen differenziert. Trotzdem stimme ich in dieser Frage insofern mit Ihnen überein, Herr Kollege Kier, als wir sicherlich weitere Überlegungen in Richtung Harmonisierung von Beitragssätzen anstellen müssen. Eine kurzfristige völlige Angleichung würde jedoch zu erheblichen Nachteilen für einzelne Berufsgruppen führen. Man darf die Akzeptanz eines guten Systems und einer guten Regelung nicht in Frage stellen. Daher bedarf es – und so ist man im Zuge der Pensionsreform auch vorgegangen – längerer Übergangsfristen, und diese sind bei den Neuen Selbständigen bereits Inhalt der jetzigen gesetzlichen Regelung.

Lassen Sie mich zum Schluß meiner doch etwas ausführlichen Stellungnahme noch einmal auf den Entschließungsantrag, der dem Hohen Haus von den Damen und Herren des Liberalen Forums vorgelegt wurde, zurückkommen. Er vermittelt in weiten Teilen den Eindruck, daß es den Antragstellern in erster Linie darum geht, die Regelung der allgemeinen Versicherungspflicht für Erwerbstätige zu verbessern. Das hat Herr Abgeordneter Kier in seinem Beitrag auch mündlich zum Ausdruck gebracht. Das ist aus meiner Sicht ein durchaus achtbares Anliegen, wenn ich auch – wie schon zuvor ausgeführt – in einzelnen Punkten grundsätzlich anderer Auffassung bin. Wenn ich mir aber ansehe, sehr geschätzte Damen und Herren, welche Hauptaussagen heute in einer Pressekonferenz, die wenige Stunden vor Behandlung dieses Antrages im Parlament abgehalten wurde, zu diesem Thema getroffen wurden, dann kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es Ihnen um mehr geht als um eine Verbesserung einer Situation: Offenbar soll unter dem Vorwand verschiedener Detailregelungen das Ziel der umfassenden Versicherungspflicht und der gerechten Verteilung von Beiträgen und Leistungen überhaupt in Frage gestellt werden. (Abg. Dr. Kier: Das ist eine Unterstellung!) Es wird behauptet, daß die allgemeine Versicherungspflicht den Weg in die Selbständigkeit erschwere, Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit fördere und Frauen, welche auf flexible Arbeitsformen angewiesen sind, vom Arbeitsmarkt fernhalte.

Seien Sie mir nicht böse, aber ich halte diese Behauptungen für völlig falsch und irreführend! Sie gehen von der Fiktivvorstellung aus, daß man es sich richten können soll. Vielleicht ist das gar nicht Ihre Fiktivvorstellung, sondern Ihre politische Intention, daß man selbst bestimmen können soll, ob und welche Beiträge zur sozialen Sicherheit gezahlt werden sollen, und daß jene Unter


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