derartiger neuer Selbständiger zu haben? – Einen Computer, ein Fahrrad, ein Auto, ein Messer zum Abstechen, wenn er Metzger ist? Das sind die banalen Dinge des Alltags, und die verkennen Sie! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Herr Kollege Dr. Trinkl! Auch Sie lade ich ein: Gehen Sie einen Schritt aus dem Elfenbeinturm einer Regierungspartei heraus und stellen Sie sich der Praxis, dann werden Sie draufkommen, was wirklich los ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Sehr geehrte Frau Bundesminister! Man kann es drehen und wenden, wie man will. (Zwischenruf des Abg. Dr. Puttinger. ) Kollege Puttinger, bitte bleib ruhig! (Abg. Dr. Puttinger: Was ist Ihr Betriebsmittel? – Ein Bleistift?) Mein Kopf zum Beispiel, mein Geist – im Gegensatz zu dir: Dein Betriebsmittel ist nur das Schnitzelpfanndel. (Abg. Dr. Puttinger: Nicht die Schürze!) Auch die Schürze. Ende der Durchsage.
Frau Bundesminister! Man kann es drehen und wenden, wie man will, aber diese Bestimmungen über die Sozialversicherungspflicht für freie Dienstnehmer, neue Selbständige, geringfügig Beschäftigte, im Volksmund mit dem Reizwort "Werkvertragsregelung" bezeichnet, werden von vielen Experten als legistischer Sondermüll bezeichnet. Dieser Vorwurf geht nicht an die Legisten im Hause, wie Kollege Hums gemeint hat. Die haben hervorragend gearbeitet, hatten aber politische Vorgaben zu berücksichtigen. Daher sind die Schuldigen nicht die Beamten im Ministerium, sondern Sie in der Bundesregierung und bei den Regierungsparteien sind dafür verantwortlich, weil Sie das so angeordnet haben. Wir wissen ganz genau, wie gefährlich Sondermüll ist. Sondermüll, auch legistischer Sondermüll gehört rasch, nachhaltig und sauber entsorgt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es besteht daher dringender Handlungsbedarf für eine umfassende Reform. Damit bin ich bei Ihren Aussagen angelangt, Herr Kollege Hums. Die Sozialversicherungspflicht für alle Erwerbseinkommen ab einer noch festzusetzenden Höhe, die im Einklang mit einer entbürokratisierten Besteuerung stehen muß, muß neue Basis für eine Totalreform sein.
Der vorliegende Antrag des Liberalen Forums ist in seiner Grundtendenz positiv zu bewerten, aber er kann wirklich nur ein erster Schritt zu einer Totalreform sein. Das freiheitliche Ziel in diesem Zusammenhang ist eine Harmonisierung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgrundlage. Es ist undenkbar, daß eine derart bürokratische Handhabung der Sozialversicherungsabgaben einerseits und der Lohn- und Einkommensteuer andererseits besteht. Beide Beiträge müssen in einfacher Form monatlich eingehoben und abgeführt werden, um schlußendlich am Jahresende einer allgemeinen Bemessung, einer Veranlagung, sowohl im Bereich der Sozialversicherung als auch bei der Lohn- und Einkommensteuer, zu unterliegen. Es soll nur mehr eine Stelle der Einhebung, nur mehr eine Prüfung all dieser Abgaben durch eine Stelle und keinen Prüfungsoverkill mehr geben. Ich möchte darauf verweisen, daß zum Beispiel fünf, sechs verschiedene Prüfer kommen, um ein und dieselbe Sache zu prüfen. Solche Vereinfachungen, Herr Kollege Hums, wären Lösungen. Was Sie machen, ist schlicht und einfach Flickschusterei.
Die Frau Bundesminister bestreitet in ihrer heutigen Presseaussendung, daß diese ganze Angelegenheit ein Chaosgesetz ist. Die Sozialversicherung habe auf die Einführung der neuen Rechtslage schnell reagiert. So wurden bereits im Dezember des Vorjahres umfassende Informationen über die neue Rechtslage an die Dienstgeber versandt. – Das ist in Ordnung. Dank und Anerkennung gelten den Mitarbeitern der Gebietskrankenkasse, die hervorragende Informationen gegeben haben. Allerdings funktionieren diese leider nur in der Theorie, in der Praxis schaut die Situation ganz anders aus.
Wenn man die Erläuterungen durchliest, ist für den Moment alles klar. Dann kommt man aber zum Einzelfall, und heute ist fast schon jeder Fall ein Einzelfall. Man wendet sich also an die Krankenkasse und fragt, wie dieser Fall zu behandeln sei. Die Standardantwort lautet, daß das erst geprüft werden müsse und nicht ad hoc beantwortet werden könne. Man kann unter Vorbehalt anmelden und bekommt von der Krankenkasse einen Bescheid. Das soll eine Rechtslage