Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 122

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Frau Bundesministerin! Es ist das erste Mal, daß mir von der Regierungsbank aus – offenbar aufgrund eines Berichtes eines Ihrer Mitarbeiter von der Pressekonferenz – etwas Wahrheitswidriges unterstellt und die Redlichkeit der Politik des Liberalen Forums expressis verbis in Frage gestellt wird. Ich habe zu Beginn meiner Rede ausdrücklich gesagt: Das Ziel ist die Verwirklichung der Pflichtversicherung. (Abg. Dr. Schmidt: Versicherungspflicht – versprochen!) Entschuldigung: Versicherungspflicht. Und das war auch der Tenor der Pressekonferenz. Ich bitte daher, wirklich ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen, daß das, was Sie über unsere Pressekonferenz berichtet haben beziehungsweise was Ihnen über unsere Pressekonferenz berichtet wurde, sachlich einfach nicht richtig ist, sondern darauf hinausläuft, die Ziele, die wir verfolgen, in Mißkredit zu bringen.

Diese Art von Politik mißfällt mir sehr. Denn sosehr wir all das kritisiert haben, sosehr alle Redner – auch die der anderen Oppositionsparteien – kritisiert haben, was hier Sache ist, hat niemand von vornherein behauptet, daß Sie das absichtlich, bösartig machen, sondern alle waren der Meinung, daß das Gesetz mißlungen, verhaut ist, zuwenig Reformkraft hat und so weiter; alle Kritikpunkte dieser Welt, nicht aber die absichtsvolle Zerstörung, wurden Ihnen vorgeworfen. Das, meine ich, war wichtig, von diesem Platz aus zu sagen, denn ich möchte, daß wir wieder zu einer Politik zurückkehren, bei der man sich wechselseitig wenigstens den guten Willen nicht abspricht, denn das wäre doch mehr als schade.

Zum Schluß darf ich Ihnen einfach nur zur Erhellung dessen, was wir Liberalen mit diesem "absoluten bürokratischen Overkill" meinen, folgendes sagen: Aus Testgründen wurde ein freier Dienstvertrag angemeldet. Was war das Ergebnis? – Die Gebietskrankenkasse hat dem Betreffenden – Frau Bundesministerin, das ist für Sie von Interesse, auch wenn Sie vielleicht mehr daran interessiert sind, was Ihnen die Kollegin jetzt sagt – eine Vereinbarung zugeschickt. Sie hat ihn eingeladen, einen Vertrag abzuschließen. Die Gebietskrankenkasse hat dem Auftraggeber eines freien Dienstnehmers einen Vertrag geschickt, damit dieser mit der Gebietskrankenkasse diesen Vertrag abschließt.

Dort steht zum Beispiel oben zu lesen: stempel- und gebührenfrei gemäß § 110 ASVG. Wenn Sie das genau durchlesen, die Vorschrift genau beachten und die Praxis der Finanzbehörden kennen, dann wissen Sie, daß das wohl stimmt, aber nur solange sich der Vertrag ausschließlich zwischen den vertragschließenden Parteien und dem Sozialversicherungsträger bewegt. In dem Moment, in dem dieser Vertrag möglicherweise aus Beleggründen der Finanz vorgelegt werden muß, lebt die Gebührenpflicht auf. Und das finde ich zum Beispiel wirklich schäbig. Ich finde es schäbig, jemandem mitzuteilen: gebührenfrei nach § 110 ASVG, solange er den Vertrag nur zwischen sich und der Gebietskrankenkasse verwendet, aber wenn er ihn außerhalb dieser Verwendung in Verkehr setzt, ist er gebührenpflichtig. Man legt diesen Vertrag dem Finanzamt als Beleg vor, er wird notifiziert, und man muß zahlen. Das finde ich nicht gut. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Das ist aber nur ein kleines, zufälliges Nebenprodukt dessen, was Sie machen, weil sich die Gebietskrankenkasse offenbar genötigt gesehen hat, Verträge mit den Auftraggebern beziehungsweise Dienstgebern abzuschließen.

Ein zweiter kleiner Aspekt: Bei derselben Sendung, die die Wiener Gebietskrankenkasse zugeschickt hat, waren dankenswerterweise auch Informationsblätter dabei. Nur sind diese leider Gottes in sich widersprüchlich, denn in einem Informationsblatt – und zwar immer in derselben Fallgruppe, damit wir uns richtig verstehen – wird die Höchstbeitragsgrundlage monatlich mit 47 600 S, im anderen jedoch mit 45 500 S ausgewiesen. Beide Beträge können nicht gleichzeitig richtig sein. Und es handelt sich auch nicht um den Unterschied, der entsteht, wenn man 14 Bezüge auf 12 umrechnet, denn das ergäbe dann einen ganz anderer Betrag.

Ich meine, wenn das das Informationsmaterial ist, das der Sozialversicherungsträger den Betroffenen zur Verfügung stellt, dürfen Sie sich nicht darüber wundern – das sei zum Abschluß noch einmal gesagt –, daß sich nicht 250 000 Leute gemeldet haben, sondern nur 6 000. Es ist mir ein Bedürfnis, abschließend festzuhalten, Frau Bundesministerin: Auf dieses Argument sind weder Sie noch ein Redner von den Regierungsparteien eingegangen. Die Tatsache, daß sich


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