Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 126

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Bei den Unternehmenssteuern – und auch das sollte in diesem Zusammenhang gesagt werden – macht die Steigerung zirka 75 Prozent aus. Die Unternehmenssteuern sind im Zeitraum von 1988 bis 1998 auf etwa 98,9 Milliarden Schilling gestiegen; das ist eine Steigerung von 67 Prozent. Ich meine, man muß sich alle Bereiche anschauen; weil eben diese Entwicklung durch Anpassungsschritte gesteuert werden muß, hat die Bundesregierung eine Steuerreformkommission eingesetzt, deren Aufgabe und Ziel es ist, bis zum Jahre 2000 eine entsprechende Reform auszuarbeiten.

Nimmt man eine Senkung der Lohnsteuerquote um etwa 2 Prozentpunkte an, um wieder auf den langjährigen Normaldurchschnitt zu kommen, bedeutet das bei einer Bruttolohnsumme von etwa 1000 Milliarden Schilling mindestens eine Senkung von 20 Milliarden Schilling. Eine solche Senkung bedeutet für jeden Lohnsteuerzahlenden eine Entlastung von etwa 450 S pro Monat. Das ist in etwa jener Betrag, der eine sogenannte Merklichkeitsschwelle erreicht, damit das auch von den Lohnsteuerpflichtigen erkannt wird. (Abg. Ing. Reichhold: Wie wollen Sie das finanzieren? Durch eine Enteignungssteuer wollen Sie das finanzieren?)

Ich zweifle nicht an, daß die Lohnsteuersenkung sehr wichtig ist und auch bei kleinen und mittleren Einkommen sofort in die heimische Wirtschaft zurückfließt. Es ist damit zu rechnen, daß zirka 40 Prozent der Lohnsteuersenkung wieder dem Budget zugute kommen. Es ist natürlich auch notwendig, die Abgabenbelastung zu verringern. Zu diesem Zwecke muß die Steuerreformkommission auch den Faktor Arbeit näher untersuchen, um hier Entlastungen vornehmen zu können.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, daß da ein Konvolut an Maßnahmen zu bewältigen ist, und das kann man sicherlich nicht im Wege einer Fristsetzung beziehungsweise innerhalb weniger Wochen bewerkstelligen.

Unser Ziel ist es, eine vernünftige Steuerreform bis zum Jahr 2000 im Rahmen einer vernünftigen Budgetpolitik und auch auf dem Boden von gesunden Staatsfinanzen, für die wir uns ebenfalls verantwortlich sehen, zustande zu bringen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

17.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Michael Spindelegger. – Bitte.

17.43

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Für mich ist es nicht verwunderlich, daß die Freiheitlichen mit einem Fristsetzungsantrag wieder darauf aufmerksam machen wollen, daß sie schon einmal etwas in Richtung Steuerreform gesagt haben. Das ist klar. (Abg. Böhacker: Na, nicht so überheblich!) Mittlerweile gibt es wohl wirklich bedeutende Anzeichen dafür, daß dem ersten Schritt der Steuerreform, nämlich in Richtung Familie, auch ein zweiter folgen wird, nämlich in Richtung einer Senkung der Tarife.

Das Aufmerksammachen darauf, meine Damen und Herren, ist das eine, das andere ist der Inhalt dazu, denn nur darauf hinzuweisen, daß es eigentlich notwendig ist, die Tarife zu senken, ist nur ein kleiner Punkt. Der viel wesentlichere geht ja dahin, was tatsächlich in Richtung einer Steuerreform inhaltlich umgesetzt werden soll. Und dazu sind uns die Freiheitlichen – wenn ich Ihren Antrag 47/A lese, muß ich das feststellen – bisher alles schuldig geblieben. Aber vielleicht kommt das noch in einem diesbezüglichen Nachsatz. (Abg. Scheibner: Ihnen bleiben wir gar nichts schuldig, Herr Kollege!)

Meine Damen und Herren! Wir von der ÖVP sehen die Sache naturgemäß und in diesem speziellen Fall natürlich sehr inhaltsbezogen, denn für uns ist der erste bedeutende Schritt in Richtung Steuerreform jetzt bereits ganz sichtbar, und zwar in Form einer Familienentsteuerung, die, wie ich meine, eine sehr bedeutende Folge für eine Entlastung des Mittelstandes in Österreich gebracht hat. Ich darf für unsere Fraktion wirklich mit besonderer Freude feststellen: Es ist ein Sieg der Kinder bei dieser Reform, die jetzt gemacht wird, zu konstatieren. (Beifall bei der ÖVP.)


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