Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 135

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ohnehin schon bestehende Strukturen sind, wenn das ohnehin schon sozusagen ein System ist, das vielleicht bis jetzt nicht gut funktioniert hat, aber Sie haben die Hoffnung, daß es dadurch besser funktionieren kann. Aber dann braucht man doch nicht die Verwaltungskosten gleich so hoch als Spanne anzusetzen. Dann kann man gleich sagen: Probieren Sie es einmal mit 4 Prozent, vielleicht kommen Sie aus!

Sie sagen, die Kuratoren verzichten auf ein Salär, wenn sie zu Sitzungen fahren. Na großartig, Spesen verursachen sie trotzdem, wenn sie von Vorarlberg nach Wien fliegen. Also ganz gratis funktioniert das System nicht. Ich sehe ein, daß wir gute Kuratoren brauchen, ich sehe ein, daß es einer Vernetzung zu den Gemeinden und Regionen bedarf, aber zu behaupten, das sei alles sozusagen um Gottes Lohn, ist wohl in diesem Zusammenhang übertrieben.

Frau Bundesministerin! In der Regierungsvorlage steckt eine gewisse Pikanterie. Wir sagen, wenn es sich ohnehin nur um eine Erweiterung von bestehenden Strukturen handelt, dann brauchen wir dieses Gesetz eigentlich nicht. Dieses Gesetz besteht aus fünf verschiedenen Paragraphen. In § 1 Abs. 3 steht: Soweit in dem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Wenn man das ganze Gesetz durchliest, hätte man diesen Paragraphen streichen und einfach nur in § 5 Abs. 2 schreiben müssen: Mit der Vollziehung des § 4 ist der Bundesminister/die Bundesministerin für Finanzen betraut. – Das wäre das einzige, das Sie hätten ändern müssen, um diese personenbezogenen Bezeichnungen durchgängig zu schreiben.

Wir sind nicht nur der Meinung, daß wir das nicht brauchen, sondern wir wären mit den bestehenden Grundlagen zufrieden, und Sie hätten möglicherweise mit einer Verordnung das Auslangen finden können. In puncto Gleichheit der Geschlechter haben Sie sich nicht einmal bemüht, das umzusetzen.

Die Vorlage über die Schutzimpfung gegen übertragbare Kinderlähmung werden wir uns zu unterstützen erlauben, weil wir glauben, daß jede Art von Impfung in puncto Verbesserung der Schutzsituation der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sicherlich vonnöten ist. Das angestrebte Ziel, dadurch eine höhere Durchimpfungsrate zu erreichen, wollen wir unterstützen, und deshalb sind wir dafür dankbar, obgleich wir auch der Meinung sind, daß man bei Impfaktionen nicht unbedingt ein Gesetz braucht, sondern wir würden uns wünschen, daß wir ohne Gesetze und nur über Verordnungen zum selben Ziel kommen. Ich glaube nicht, daß sich das Parlament wesentlich dafür interessiert, welche Arten von Impfungen notwendig sind und welche nicht. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte.

18.26

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sowohl Gesundheitspolitikern wie Ärzten wirft man vor, sich mehr der Reparaturmedizin als der Prophylaxe zu widmen. Diese Gesetzentwürfe beweisen das Gegenteil. In der Ausschußsitzung bemühte sich die Opposition um Argumente gegen das Gesundheitsförderungsgesetz. Welchen Stellenwert hat für Sie die Gesundheit? Wie bekämpfte man das Tabakgesetz, welches sehr mild ausfiel und nicht einmal in diesem Haus eingehalten wird?

Nichtraucherschutz ist uninteressant. Die Raucher finden nicht sich selbst rücksichtslos, sondern werfen den Nichtrauchern Intoleranz und Lustfeindlichkeit vor, wenn sie ersucht werden, einem nicht die Schleimhäute zu selchen und die Atmung zu erschweren. Ich wünsche dem Fonds so viel Erfolg wie den Badener Schülern, die emotional eine parlamentarische Mehrheit gewonnen haben, was logische Argumente ein halbes Jahr zuvor nicht konnten. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Umsatz der ATW stieg 1997 um 11,5 Prozent auf 65 Milliarden Schilling und der Gewinn um 24 Prozent auf 1,5 Milliarden Schilling. Die Folgekosten durch diesen Abusus blieben unberech


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