Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 163

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Herr Bundesminister! Als weiterer positiver Punkt ist auch die Förderung der erneuerbaren Energieträger zu nennen – eine Förderung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Kollegen Molterer ins Leben gerufen haben.

Trotzdem gibt es aber auch Anlaß für Kritik, und zwar für massive Kritik betreffend Altlastensanierung. Wie Sie wissen, klafft nach wie vor eine riesige Lücke zwischen Einhebungsziel und tatsächlichem Aufkommen. Auch die stufenweise Anhebung der Beiträge hat in Wahrheit nichts gefruchtet. Es müssen zwar die, die ehrlich ihre Abgaben entrichten, immer mehr zahlen, man bekommt dadurch aber die Abgabenhinterziehung, die es in diesem Bereich im großen Stil gibt, nach wie vor nicht in den Griff. Herr Bundesminister! Das ist die eigentliche Ursache für das riesige Loch und für das große Defizit bei der Altlastensanierung.

Direkt mit dieser unzureichenden Einhebung der Sanierungsbeiträge dürfte auch der Erfassungsgrad von Verdachtsflächen zusammenhängen. Man will offensichtlich gar nicht alle Verdachtsflächen, die es in Österreich gibt, offiziell erfassen, weil man wahrscheinlich nicht wirklich einen Gesamtüberblick haben will, denn die Förderungen, die dann für die Sanierung notwendig wären, würden vermutlich jegliches Ausmaß überschreiten, das man sich nur vorstellen kann. Von zirka 80 000 Verdachtsflächen, Herr Bundesminister, sind derzeit genau 144 registriert und nur elf saniert!

Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer mit dem Titel " Altlastensanierung in Österreich" zeigt auf, daß es gewaltige Regelungs- und Vollzugsprobleme im Bereich der Altlastensanierung gibt, daß es den Verursachern leicht gemacht wird, sich der Verantwortung zu entziehen und daß die öffentliche Hand nicht in der Lage ist, auch nur annähernd die Mittel aufzubringen, die notwendig wären, um tatsächlich sinnvoll reparieren zu können. Immerhin sind bei 70 Prozent dieser fast 80 000 Altlasten, die es geben soll, Trinkwasserreservoirs gefährdet. Deshalb, Herr Bundesminister, sollten wir diese Problematik nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Zudem wäre es notwendig, daß wir in Hinkunft, um die Finanzierbarkeit möglich zu machen, das Verursacherprinzip viel stärker als bisher anwenden. Deshalb, Herr Bundesminister, bringen wir in diesem Zusammenhang einen Antrag ein, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Kollegen betreffend Umweltförderungen für die Altlastensanierung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt wird aufgefordert, bezüglich Altlastensanierung Maßnahmen beziehungsweise Gesetzesvorschläge im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen vorzubereiten, die eine Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung bewirken, dem Verursacherprinzip gerecht werden und die Bundesförderungen und die Altlastenbeiträge konsumentenfreundlicher gestalten."

*****

Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.


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