Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 178

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ein Nationalpark errichtet und als solcher eingestuft, und dieser wurde von der Weltnaturschutzunion auch bereits international anerkannt.

Auf Grundlage eines bereits fixierten Artikel-15a-Vertrages zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich soll über ein Bundesgesetz im Thayatal bei Hardegg ein 1 700 Hektar großer Nationalpark – bereits der fünfte in Österreich – errichtet werden. Besonders wichtig scheint mir die weitgehende Akzeptanz der Bevölkerung und der Gemeinden zu sein, zumal die Chance erkannt wird, daß es durch das Nationalparkprojekt zur Imageaufwertung kommt und dieses ein Impulsgeber für den sanften Tourismus in der Region ist.

Abgesehen von der zentralen Bedeutung des Projektes für das Weinviertel liegen dem Betrieb des Nationalparks noch weitere Ziele zugrunde, nämlich erstens die Förderung der Kooperation mit dem auf tschechischem Staatsgebiet liegenden Teil des Nationalparks und zweitens die Möglichkeit, dieses Gebiet neben der Erholungsfunktion, die es dann hat, auch zum Zwecke der Bildung, Forschung und Wissenschaft zu nutzen.

Der Umweltausschuß hat sich im Verlaufe seiner Sitzung am 4. Februar 1998 mit zwei Regierungsvorlagen befaßt. Zum einen wurde ein Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalpark Thayatal GmbH vorgelegt, an welcher der Bund und das Land Niederösterreich zu je 50 Prozent beteiligt sind. Die zweite Regierungsvorlage sieht auf der Grundlage eines Artikel-15a-Vertrages zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich eine Vereinbarung zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich des Thayatales bei Hardegg im Ausmaß von derzeit 1 300 Hektar und einer Option auf Erweiterung auf 1 700 Hektar vor. In der Vorlage werden die Gründungskosten mit 200 000 S und das Stammkapital mit 500 000 S beziffert. Die Errichtungskosten für die Infrastruktur werden mit bis zu 12 Millionen Schilling und die laufenden jährlichen Kosten mit bis zu 8 Millionen Schilling angegeben. Weiters wird von den Vertragsparteien auch eine Mitfinanzierung durch die Europäische Union angestrebt. Beide Vorlagen wurden nach grundsätzlichen, zustimmenden Wortmeldungen der Ausschußmitglieder einstimmig verabschiedet.

Zu den noch offenen Grundablöseverhandlungen möchte ich anmerken, daß versucht werden muß, die Grundbesitzer in offenen, ehrlichen und konstruktiven Verhandlungen von der Sinnhaftigkeit dieses Projektes zu überzeugen. Freiwilligkeit ist die Voraussetzung für die Einbringung ihres Besitzes beziehungsweise für die schrittweise Anpassung der Nutzung dieser Flächen an die Ziele des Nationalparks.

Meine Damen und Herren! Ab dem Jahre 2000 wird Niederösterreich dank einer aktiven Umweltpolitik der Regierungsparteien im Bund und im Land Niederösterreich seinen zweiten Nationalpark haben. Es ist für uns eine große Verpflichtung, die noch vorhandenen natürlichen Lebensräume für die nächsten Generationen zu erhalten, und die beste Umweltpolitik, geschätzte Damen und Herren, ist stets jene, die tatsächlich gemacht wird und nicht jene, von der andere nur sprechen. Nicht an Sonntagsreden, sondern an Montagstaten werden wir gemessen. Wir dokumentieren damit unseren Respekt vor der Umwelt, wir beweisen Generationendenken und setzen ein deutliches Signal auch für den grenzüberschreitenden Naturschutz in Europa. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist weiters Herr Abgeordneter Dr. Rada gemeldet. – Bitte.

21.30

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich kann mich diesmal ruhigen Gewissens den beiden Gesetzesvorlagen zur Errichtung eines Nationalparks Thayatal anschließen, und zwar deshalb, weil dieser Nationalpark, im Unterschied zu anderen, von der Bevölkerung, die von dessen Errichtung betroffen ist, gewollt wird, weil diese nichts gegen die entsprechenden Einrichtungen hat und dies als sinnvolle Maßnahme erachtet.


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