Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 188

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wenn du deine Nachredner bittest oder aufforderst, nicht mehr auf das Burgenland und die Situation dort einzugehen. (Abg. Mag. Steindl: Er fürchtet sich!) Ich kann ja verstehen, daß es dir unangenehm ist. Aber auf der anderen Seite kann man es sich freilich nicht so einfach machen.

Zum ersten bringt der Bau dieser Leitung für das Burgenland den Wegfall von 300 Hochspannungsmasten auf der einen Seite, dem stehen andererseits 120 neue gegenüber. Es kommt also zu einem echten Abbau von 180 Masten im Landschaftsbild des Burgenlandes. Und dem kannst du als Burgenländer nichts abgewinnen? – Das allein scheint mir schon etwas eigenartig zu sein. (Abg. Dr. Graf: Denken Sie an die Gesundheitsgefährdung!) Soviel ich aus dem Burgenland höre, hat sich auch deine Partei zu dem Zeitpunkt damals nicht nur damit abfinden, sondern das sogar sehr begrüßen können. Aber man richtet es sich eben in der Argumentation, wie man es braucht und wie es einem gerade in den Kram paßt.

So ähnlich verhält es sich auch mit der Argumentation über die Notwendigkeit dieses 380-kV-Ringes. Obwohl einerseits seriöse, ernstzunehmende Studien längst die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieses Projektes belegen, wird andererseits in der Argumentation immer wieder eine Doppelzüngigkeit an den Tag gelegt, die wirklich zum Himmel schreit. Ich habe es schon das letzte Mal, bei der ersten Lesung, gesagt: Wenn es auf der einen Seite um Diskussionen wie zum Beispiel jene über Lambach geht und manche dort versuchen, politisches Kleingeld zu machen, dann hört man mit großen Ohren die Aussagen des Verbund-Generaldirektors Haider, der nicht zu Unrecht sagt, er könnte von der Kapazität her Lambach durch sein wahrscheinlich etwas zu groß geratenes oder nicht mehr zeitgemäßes Projekt Freudenau substituieren.

Es sind allerdings geeignete Stromübertragungsnetze notwendig, um solche großflächigen Stromverteilungen vornehmen zu können. (Abg. Dr. Graf: Das ist jetzt ein neuer Schmäh!) Nicht nur speziell wegen Lambach, sondern ganz generell muß ich, wenn ich großflächige Stromverteilung will, die Netze dazu bereitstellen. Da finden sich dann in Anträgen – wenn es einem in der Argumentation gerade in den Kram paßt – auf einmal wieder Hinweise auf regionale Versorgung und regionale Stromaufbringung. Also immer so, wie es einem gerade paßt: Einmal soll es die großflächige Verteilung sein, nämlich dann, wenn man ein regionales Projekt nicht will und politisches Kleingeld daraus schlagen will. Dann soll es wieder die regionale Aufbringung sein, wenn man die großen Verteilnetze, die selbstverständlich notwendig wären, verhindern will. Ich meine, eines und das andere, das Fünferl und das Weckerl gemeinsam, wird man schwer haben können, liebe Kollegen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich gebe aber zu, daß in der Steiermark eine sehr, sehr sensible Situation entstanden ist. Es gibt ganz unterschiedliche Interessenlagen, das ist völlig klar: auf der einen Seite die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Schließung dieses Versorgungsringes, auf der anderen Seite legitime Interessen von Gemeinden und einzelnen Bürgern, die diesem Projekt in der alten Form wenig abgewinnen können.

Es gibt aber, wie wir auch wissen, inzwischen sehr ernstzunehmende Studien, zum Beispiel vom Joanneum Research, die andere, weit besser verträgliche Trassenführungen vorschlagen. Diese sind allen Einschätzungen nach auch möglich und realisierbar, und es wird jetzt dem Konsenswerber, dem Antragsteller obliegen, das Projekt so hinzutrimmen, daß er es in einem Verwaltungsverfahren durchsetzen und durchbringen kann. Es wird schwierig sein – das gebe ich zu –, diese Interessen unter einen Hut zu bringen. Ich bin aber durchaus zuversichtlich, daß das gelingen kann.

Daß man hier aber jetzt hergeht und Anträge auf Baustopp in einem Verfahren einbringt, das bereits abgeschlossen ist – in einem Rechtsstaat –, wundert mich schon einigermaßen. (Abg. Mag. Kammerlander: Ungeheuerlich!) Das geht doch wirklich einen Schritt zu weit. Es ist das ein Verfahren, das im Burgenland abgeschlossen ist und für das eine rechtsgültige, bis zu den obersten Instanzen durchgefochtene Bewilligung vorliegt (Abg. Mag. Schweitzer: Nicht einmal die Trassenführung ist klar!), und daß man diese jetzt mit einem Antrag im Parlament außer


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