Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 36

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wenn wir unsere öffentlichen Kontroll- und Hilfsaufgaben ernst nehmen, dann können wir nicht in einem solchen Feld mit zweierlei Maß messen.

Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn sich eine Mehrheit im Hohen Haus diesen Gedankengängen öffnen würde, denn wir glauben, in solchen Fragen sollte man nicht taktische Überlegungen anstellen, sondern sich eigentlich nur die Frage stellen: Was ist der richtige Anknüpfungspunkt? Und was für den Rechnungshof gilt, sollte wirklich 1 : 1 auf die Volksanwaltschaft übertragbar sein.

Um das Positive, das ich schon zu Beginn meiner Wortmeldung zum Ausdruck gebracht habe, deutlich zu unterstreichen, haben wir einen Entschließungsantrag vorbereitet, der sich auf ein Kapitel in den Berichten bezieht, das wirklich jährlich wiederkehrt. Es ist dies die absolute Weigerung des Verteidigungsministers, korrekt mit der Volksanwaltschaft zusammenzuarbeiten. Er weiß, daß das sanktionslos bleibt, er ergeht sich in Ausflüchten – es ist hier wirklich von Verweigerung zu reden. Wir meinen daher, das kann nicht angehen.

Nun ist es logischerweise so, daß wir der Volksanwaltschaft keine direkten Sanktionsmöglichkeiten einräumen können, denn das wäre schwierig. Wir meinen aber, das Hohe Haus sollte die Gelegenheit der heutigen Debatte dazu benützen, im Rahmen eines Entschließungsantrages seinen unmißverständlichen politischen Willen zum Ausdruck zu bringen, und ich bringe daher die Entschließung zur Verlesung:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier und PartnerInnen betreffend Nichtgewährung von Akteneinsicht durch die Volksanwaltschaft beim Bundesministerium für Landesverteidigung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, speziell der Bundesminister für Landesverteidigung, wird aufgefordert, mit der Volksanwaltschaft gemäß den Regelungen des B-VG zusammenzuarbeiten und diese Zusammenarbeit auf der Basis des Respekts gegenüber der Volksanwaltschaft als Kontrollorgan des Parlaments zu gestalten."

*****

Wir bitten Sie herzlich, dieser Entschließung zuzustimmen. Sie müßte alles in allem wirklich problemlos mehrheitsfähig sein, weil ihr rechtlicher Gehalt eigentlich ja nur darin besteht, etwas zu unterstreichen, das selbstverständlich sein sollte. Wenn es einen Bundesminister gibt, der einfach die Mindeststandards nicht einhält, dann, so meine ich, sollte man über die Fraktionsgrenzen – selbst dann, wenn der Bundesminister der eigenen Fraktion angehört – hinwegsteigen. Wir haben den Text noch dazu so formuliert, daß es eine gewisse Erleichterung insofern bedeutet, als die ganze Bundesregierung aufgefordert wird, aber wir konnten natürlich nicht vermeiden, den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung ausdrücklich beim Namen zu nennen. Das war unvermeidlich, denn er ist durch seine konsequente Verweigerung der Zusammenarbeit der Anlaßgeber dafür. Ich bitte die Damen und den Herrn Volksanwalt, das als eine Art Reverenz aufzufassen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Dieser Entschließungsantrag liegt mir vor. Er ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stoisits. Freiwillige Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

10.37

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Korosec! Frau Mag. Messner! Sehr geehrter Herr Schender! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen sagen, daß ich mich


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