sehr, sehr unterschiedlich. Es ist so, daß es zu einer Anpassung an das Niveau des Artikels 7, nämlich an die Rechte der Kroaten und Slowenen kommen muß und nicht umgekehrt. Deshalb ist das ist der erste Punkt dem einhelligen Wunsch der österreichischen Volksgruppen in diesem Falle der Beiräte, die darüber Beschlüsse gefaßt haben sehr wohl zu entsprechen und eine Anpassung vorzunehmen, Herr Staatssekretär! (Abg. Jung: Beiräte!)
Darüber hinaus haben die Volksgruppen auch konkrete Wünsche, denn die Politik und das tägliche Leben sind ja viel konkreter als der abstrakte Überbau von Verfassungsbestimmungen. Dabei geht es um das zweisprachige Bildungswesen, um Kindergärten in zweisprachigen Regionen, und es geht eben darum, daß Kärnten immer noch kein eigenes Kindergartengesetz hat, das zweisprachige Erziehung in öffentlichen Kindergärten verbindlich möglich macht im Gegensatz zum Burgenland. Hier könnte doch das Burgenland Vorbild für Kärnten sein.
Es geht darum, daß es bis jetzt keine ausreichende finanzielle Absicherung dafür gibt, daß ein mehrsprachiges Angebot bei elektronischen und audiovisuellen Medien vorhanden ist. Darüber wurde ja heute in der Früh im Zuge der Fragestunde diskutiert. Der Herr Bundeskanzler hat entweder Herrn Kollegen Kier und mich bewußt mißverstanden oder hat überhaupt nicht verstanden, was wir meinen. Ich sage nicht, daß die Presseförderung dahin gehend zu adaptieren ist, daß alle 50 Regional- und Lokalradiosender nun alle über einen Kamm geschert Presseförderung bekommen müssen, aber Minderheitensprachen-Radiosender und da wird es jetzt zwei, nicht Regional-, sondern nur Lokalradiosender geben, nämlich einen in Südkärnten und einen im Burgenland können nur dann existieren, wenn sie staatliche Unterstützung und Förderung bekommen.
Herr Staatssekretär! Ob das nun mit dem Überbegriff "Presseförderung" bezeichnet wird oder nicht, ist eine semantische Frage. Tatsächlich geht es um das Geld! Die Sendungen dieser Lokalradios können am 1. April wie sagt man da? nicht über den Äther gehen, wenn das Geld für diese erstmalige Basisfinanzierung es müssen ja nicht jährliche Beträge sein, aus denen dann Gewohnheitsrecht entsteht nicht von irgendwo herkommt. Und das ist natürlich ein Punkt, bei dem sich Minderheitenpolitik ganz konkret äußert und bei dem sich jetzt auch zeigen wird, wie ernst es der Herr Bundeskanzler mit seiner Aussage, daß Volksgruppenpolitik wirklich Priorität haben müsse, meint.
Nun komme ich zu den drei letzten, nicht weniger wichtigen Punkten: Auch die Behandlung der Fragen der Strukturverbesserung, der Wirtschaftsförderung und der eigenständigen Regionalentwicklung sollte ermöglicht werden. Nationale Minderheiten in Österreich also Volksgruppen leben am Rand, an der Peripherie, und nicht im Zentrum, auch räumlich-geographisch betrachtet. Sie brauchen deshalb mehr Unterstützung auch über die Frage der sprachlichen und kulturellen Förderung hinaus , nämlich wenn es um die Existenzmöglichkeiten in den Regionen geht; denn sonst gibt es nur Abwanderung und Nivellierung in Hinblick auf Assimilierung in den Ballungszentren.
Die zwei letzten Punkte betreffen die unendliche Geschichte der zweisprachigen Ortstafeln. Dies ist die unendliche Geschichte des täglichen Verfassungsbruchs durch die Bundesregierung. Im Burgenland gibt es noch immer keine zweisprachigen Ortstafeln, im Burgenland gibt es immer noch nicht die Möglichkeit, daß ein Kroate oder eine Kroatin in seinem beziehungsweise ihrem Reisepaß folgendes stehen hat: Wohnort: Stinatz/Stinjaki oder Wohnort: Großwarasdorf/Veliki Boritof. Ich meine, das ist ja eine Farce! In Wirklichkeit ist das eine Farce, wenn man daran denkt, daß Österreich Mitglied der Europäischen Union ist und daß es bezogen auf das Burgenland Milliarden Schilling an Förderbeträgen von der Europäischen Union bekommt; doch ganz elementare Dinge wie zweisprachige Topographie werden nicht einmal erwähnt. An und für sich müßten sich ja der Herr Außenminister oder der Herr Bundeskanzler jedes Mal genieren, wenn sie in den europäischen Gremien zu tun haben. Ich weiß nicht, inwieweit diese Fragen überhaupt im Bewußtsein der jetzt genannten Herren verankert sind.
Der letzte Punkt ist nach meiner Interpretation erfreulich. Einem Artikel der "Wiener Zeitung" habe ich entnommen, daß der Herr Bundeskanzler nun die Absicht hat, den Volksgruppenbeirat für die Slowenen aufzustocken, das heißt, die Mitgliederzahl von 16 auf 18 Mitglieder zu