Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 64

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erhöhen. Ich schließe daraus, daß man beabsichtigt, den steirischen Slowenen dort zwei Plätze – jetzt sage ich es einmal untechnisch – zu geben. Das kommt – und das ist mein Analogieschluß zu der Volksgruppe der Roma – natürlich einer politischen Anerkennung der steirischen Volksgruppe gleich. (Abg. Wurmitzer: Es gibt keine steirische Volksgruppe!)

Daß es die Volksgruppe der steirischen Slowenen faktisch gibt, weiß jeder, daß das ganze Verhalten der steirischen Landesregierung, was diesen Punkt angeht, mehr als beschämend ist, weiß auch jeder, und wenn meine Interpretation stimmt, dann ist hier etwas Positives im Gange. Manchmal muß ich Ihnen, meine Damen und Herren – ich möchte nicht in den Verdacht geraten, eine Zentralistin zu sein –, sagen, daß es schon gut ist, daß Möglichkeiten bestehen, durch die man – wie in diesem Fall – zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen in Österreich von oben nach unten Vorgaben gibt. – Hvala na paýnu. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum. – Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

12.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.49

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Nur eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen der Kollegin Stoisits, die vielleicht manchmal den Eindruck hatte, die Steirer verhielten sich wie eine eigene Volksgruppe, aber, ich glaube, die steirische Volksgruppe ist hier in diesem Rahmenübereinkommen nicht gemeint.

Nun zum Thema Ratifikation des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten selbst: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates, in der ich – neben anderen Kollegen – Österreich vertreten darf, hat schon in den siebziger und achtziger Jahren rechtliche Instrumente zum Schutz der nationalen Minderheiten verlangt, und zwar – das möchte ich auch ausdrücklich sagen – wesentlich mehr Instrumente als in diesem Rahmenübereinkommen enthalten sind.

Ich schließe mich den kritischen und unzufriedenen Äußerungen insofern an, als daß es mehr Schutz der nationalen Minderheiten beziehungsweise Volksgruppen im internationalen Recht geben könnte und hoffentlich in Zukunft auch geben wird.

Trotzdem freue ich mich wirklich von ganzem Herzen, daß heute dieses Rahmenübereinkommen ratifiziert wird, weil ich es als ein wichtiges und notwendiges Instrument der politischen Neuordnung Europas ansehe. Es zeigt nämlich, daß sich Europa zur Einheit in der Vielfalt bekennt und daß es zu einer Veränderung in der Einstellung zu den sowie im Denken über die nationalen Minderheiten und Volksgruppen gekommen ist. Während in früheren Zeiten Minderheiten von den Nationalstaaten eher als Gefährdung deren territorialer Integrität angesehen worden sind – sozusagen als potentielle Irredentisten –, anerkennt man heute, daß Volksgruppen eine Bereicherung, eine Brücke zu den Nachbarn, eine Brücke nach Europa überhaupt darstellen.

Deshalb ist es wichtig, daß es ein solches Instrument gibt, auch wenn sein Inhalt besser sein könnte, wie etwa auch die Parlamentarische Versammlung verlangt hat, daß es ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention der Menschenrechte geben soll. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ein solches Zusatzprotokoll richtig und gut wäre.

Der Schutz der nationalen Minderheiten ist im Europa von heute zweifellos auch ein wichtiges Instrument der Konfliktvermeidung und der Erhaltung des Friedens. Ich bin der Ansicht, daß jedem Beobachter der Zeitgeschichte klar ist, daß der Konflikt im früheren Jugoslawien mit der Aufhebung der Autonomie in der Vojvodina und im Kosovo begonnen hat, als dort den nationalen Minderheiten ihre Rechte genommen wurden. In diesem Augenblick haben andere Völker Jugoslawiens zu Recht Mißtrauen gezeigt und sich vor dem Regime in Belgrad gefürchtet; also ist dieses Instrument gut und richtig zur Konfliktvermeidung.


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