Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 66

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Khol hat eine tatsächliche Berichtigung begehrt. – Sie haben das Wort. Beginnen Sie mit der Behauptung, die Sie berichtigen wollen.

12.58

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Ich berichtige die Feststellung der Abgeordneten Stoisits, wonach der Entwurf der Verordnung zur Aufstockung des Volksgruppenbeirates für die Slowenen um zwei Personen ein Schritt in Richtung Anerkennung der Volksgruppe der steirischen Slowenen sei.

Wahr ist vielmehr, daß in diesem Entwurf, der erst dem Hauptausschuß vorgelegt werden wird, auf die Slowenen in der Steiermark mit keinem Wort Bezug genommen worden ist, sondern es sich lediglich um eine Aufstockung um zwei Mitglieder handelt. (Beifall bei der ÖVP.)

12.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.59

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ofner hat für die freiheitliche Fraktion ohnehin bereits Kritik am relativ schwachen Inhalt des vorliegenden Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten angebracht.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Rede meines Vorredners, des Kollegen Schwimmer, etwas korrigieren: Als Freiheitlicher hätte ich mir auch gewünscht, daß Österreich früher ratifiziert hätte und bei der Ratifizierung unter den ersten zwölf europäischen Ländern gewesen wäre – nicht sosehr deswegen, um einem Lob für Herrn Bundesminister a. D. Mock, der sich zweifelsohne Verdienste um das Zustandekommen dieser gesamten Materie auf europäischer Ebene erworben hat, nachzukommen beziehungsweise Nachdruck zu verleihen, sondern um vielmehr auch als Österreicher zu beweisen, daß unser österreichisches Volksgruppenrecht so vorbildlich ist, daß es keinen Grund gibt, dieses Rahmenübereinkommen nicht zu ratifizieren, weil in keinem einzigen Punkt unsere Volksgruppen in entsprechender Form anders zu behandeln wären, als es bis dato der Fall war.

Damit möchte ich auch Kollegin Stoisits klar widersprechen. Frau Kollegin Stoisits, wenn Sie sich dieses Rahmenübereinkommen durchlesen, werden Sie darauf kommen, daß etwa die von Ihnen relevierte Frage der Kindergärten in Kärnten tadellos gelöst ist. Es ist den Volksgruppen erstens organisatorisch möglich, die Kindergärten zu organisieren. Es gibt zweitens die entsprechenden Bundeszuschüsse dafür, und es gibt drittens in der Praxis genug Kindergärten, die beweisen, daß es den Gemeinden in Kärnten Ernst damit ist, auch den Angehörigen der slowenischen Volksgruppe die entsprechenden Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Von einem Zwang, so etwas einzurichten, habe ich in diesem ganzen Übereinkommen kein Wort gelesen, und ich glaube daher, daß sich das, was Kollege Posch eingangs gesagt hat, mit diesem Rahmenübereinkommen nicht bewahrheiten wird. Es werden sich aus diesem Rahmenübereinkommen für die österreichischen Volksgruppen keine sehr großen neuen Rechte ableiten lassen. Im Gegenteil: Die Bundesregierung hat meiner Ansicht nach daher richtigerweise angeführt, daß aufgrund dieses Rahmenübereinkommens keine neuen Mittel notwendig sein werden, weil das, was in diesem Rahmenübereinkommen inkludiert ist, in Österreich durch das Volksgruppenrecht ohnehin umgesetzt ist.

Meine Fraktion und ich haben es daher nie verstanden, warum man fünf Jahre lang für die Ratifizierung gebraucht hat. Es wäre mir lieber gewesen, Österreich hätte rechtzeitig und gemeinsam mit den ersten zwölf Ländern dieses Abkommen ratifiziert, um die Diskussion über ein angeblich so minderheitenfeindliches Volksgruppenrecht in Österreich auch auf internationaler Ebene ordentlich führen zu können.


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