Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 78

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den Beschaffungsfall "Ankauf von Bundesheersocken" mit dem Beschaffungsfall "Ankauf von Radaranlagen"! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ja, so ist es! Sie müssen ja auch dahinter schauen! So ist es ja in Wirklichkeit. Da wird, wenn Sie es zahlenmäßig so angehen, der Beschaffungsfall "Ankauf von Socken" mit dem Beschaffungsfall "Ankauf von Radaranlagen" im Wert von 3 Milliarden Schilling verglichen, und das ergibt dann ein falsches Bild.

Ich glaube jedenfalls, daß Österreich damit in die High-tech-Phase der Verteidigung eingestiegen ist. Wir haben ausschließlich Defensivwaffen angekauft. Es wurde kein Geld verschleudert, sondern sinnvoll in unsere Sicherheit investiert. Es ist nunmehr die Lücke zwischen dem Großraumradar und dem Feldradar geschlossen, und das System "Goldhaube" in Österreich ist dadurch voll wirksam geworden. (Abg. Scheibner: Herr Kollege! Wieso?)

Faktum Nummer drei: Der Vergabevorgang bei den Großbeschaffungen wurde im Berichtszeitraum ständig verbessert. Herr Kollege Gaál, die Reform findet statt, und sie hat stattgefunden. Es wurde das Kontrollbüro für die begleitende Kontrolle von Beschaffungsvorgängen eingerichtet. Sogar im Rechnungshofbericht heißt es auf Seite 8: "Der Rechnungshof beurteilte die Arbeit der Bewertungskommission als absolut positiv und ihre Zusammensetzung als sach- und fachgerecht." – Ein besseres Urteil über eine Bewertungskommission kann ein Rechnungshof gar nicht fällen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf den Vergabevorgang in bezug auf Radaranlagen hier nochmals chronologisch erläutern, weil er ein Licht darauf wirft, daß man sich wirklich intensiv darum bemüht hat, exakte Auswahlkriterien zu finden und auch exakte Auswahlverfahren durchzuführen. Bereits 1980 wurde der erste Versuch eines Ankaufs gestartet. Man ließ sich in den Jahren 1992 und 1993 Geräte vorführen. Es wurde aufgrund dieser Vorführung das Pflichtenheft nachgebessert. 1994 wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Man hat einen kommissionellen Bewertungskatalog bereits vor der Ausschreibung erstellt und danach durch die Bewertungskommission prüfen lassen. Es war damals der französische Bieter an erster Stelle, und es gab eine einstimmige Entscheidung in der Kommission.

Der Vergabeauftrag wurde zweimal dem Landesverteidigungsrat vorgelegt, Herr Kollege Moser; das ist jenes Gremium, das über diese Dinge zu entscheiden hat. Zwei Beratungen über die Vergabe von Radaranlagen hat es im Landesverteidigungsrat gegeben. (Abg. Scheibner: Das ist falsch! Der Landesverteidigungsrat entscheidet gar nichts!) Er hat empfohlen. Er hat beraten und hat eine Entscheidung über die Empfehlung getroffen. Herr Kollege Scheibner, da du da Mitglied bist, wirst du das wohl wissen.

Wir haben natürlich auch festgestellt, daß die Partei der Grünen von Anfang an gegen jede Beschaffung war. Sie hat zu jeder Beschaffung immer nein gesagt. Ich möchte die unsachlichen Äußerungen des Kollegen Wabl im Ausschuß hier gar nicht wiederholen, weil sie nur ein sehr schlechtes Licht auf die Abgeordneten dieses Hauses werfen würden. (Ruf bei der SPÖ: Nicht auf alle! – Abg. Wabl: Was heißt das jetzt?)

Faktum Nummer vier ist, daß es eine parteipolitische Einflußnahme auf die Beschaffungsvorgänge nicht gegeben hat. Diese Feststellung hat Herr Brigadier Egger am 3. Oktober 1996 wörtlich im Ausschuß getroffen, und auch Herr General Corrieri hat im Unterausschuß des Rechnungshofausschusses diese Feststellung gemacht. (Abg. Scheibner: Daß es politische Einflußnahme gibt!) Nein, im Gegenteil! (Abg. Scheibner: Lesen Sie im Protokoll nach, bevor Sie die Unwahrheit sagen! – Abg. Wabl: Das steht im Protokoll! – Rufe bei den Freiheitlichen und Gegenrufe bei der ÖVP.) Wenn es Kompensationsgeschäfte gegeben hat, dann waren diese absolut im Sinne der Arbeitsplatzsicherung in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wabl: Bleiben Sie bei der Wahrheit, Herr Wurmitzer!)

Auch am Beispiel Thomson darf ich das wieder beweisen. Der Anschaffungswert für die Radaranlagen machte 1,1 Milliarden Schilling aus. Das Angebot Frankreichs betrug 270 Prozent. Das heißt, dem steht ein Gegenwert an Kompensationsgeschäften von 3 Milliarden Schilling gegenüber. (Abg. Wabl: Bei der Nachbesserung!) Bisher anerkannt wurden 2,4 Milliarden Schilling, obwohl die Laufzeit noch bis zum Jahre 2000 geht. (Abg. Wabl: Ich möchte wissen, wo nach


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