Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 93

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Ich glaube abschließend sagen zu können, daß der Rechnungshof dem Vertrauen, das ihm seitens des Nationalrates mit der Erteilung dieses Auftrages entgegengebracht wurde, zweifellos gerecht wurde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wolfgang Jung. – Nein, es ist bereits 15 Uhr, und ich unterbreche daher die Beratungen über diesen Verhandlungsgegenstand.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen an den Bundeskanzler zur Frage: "Begünstigt der Bundeskanzler Kinderschänder?" (3719/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur Behandlung der Dringlichen Anfrage 3719/J betreffend Kinderschändung und Kinderpornographie.

Die Anfrage ist an den Herrn Bundeskanzler gerichtet. Da sie allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Der im November 1991 wegen

Unzucht mit Unmündigen,

Beischlaf mit Unmündigen,

sittlicher Gefährdung in zahlreichen Fällen,

Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses und

Vergewaltigung eines knapp über 14jährigen Mädchens

zu siebenjähriger Haft rechtskräftig verurteilte Otto Mühl bekam die Gelegenheit, sich im Burgtheater als Opfer der Justiz darzustellen, indem er seine o.a. Sexualdelikte als Teil einer erfolgreichen sexuellen Lebenspraxis bezeichnete.

Darüber hinaus erhielt Mühl im Zuge seines Burgtheaterauftrittes auch die Möglichkeit, sein Buch zu vertreiben. Auch in diesem Buch ist von einer Distanzierung von den äußerst verwerflichen und an Kindern begangenen Straftaten keine Rede, sondern bereits im Vorwort wird darauf verwiesen, daß Mühl ,mehr als 2 500 Tage in österreichischen Gefängnissen verbrachte, weil er sexuelle Beziehungen mit jungen Mädchen der Kommune unterhielt.‘

Ansonsten ergeht sich dieses Buch in Angriffen auf die Justiz, die Familie, die Religion und die Kirche.

Gerade durch diese Auftrittsmöglichkeit am Burgtheater entstand sowohl im Inland als auch im Ausland – wie Zeitungsmeldungen unschwer entnommen werden kann – der Eindruck, daß das unter der Ressortverantwortlichkeit des Bundeskanzlers stehende Burgtheater an der Verbreitung der Ideen und Werke (siehe nachstehende beispielhafte Abbildung) ein besonderes Interesse hat.

In den letzten Monaten wurde den Österreichern durch eine Vielzahl besonders drastischer Fälle vor Augen geführt, welchen Qualen Kinder durch skrupellose Erwachsene ausgesetzt sind. Man hätte daher erwarten müssen, daß die Bundesregierung alle nur erdenklichen Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergreifen würde, wie zum Beispiel:

Einrichtung einer zentralen Meldestelle pro Bundesland, an die Ärzte alle Fälle zu melden haben, in denen ein Verdacht physischen, sexuellen oder psychischen Kindesmißbrauchs besteht, und die


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