diese Buben mißbraucht, hat diese sexuell genötigt, mit ihnen Unzucht getrieben und Videos angefertigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jemand, der gewerbsmäßig Kinder zur Herstellung von pornographischen Filmen mißbraucht, der damit seine eigene perverse Sexualität befriedigt, wird eingeliefert und nach drei Wochen Untersuchungshaft wieder freigelassen! Kennen Sie die Begründung? – Mangelnde Flucht- und Wiederholungsgefahr. Es ist aber einer der Kernpunkte, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das bestätigen alle Untersuchungen, daß gerade Triebtäter dafür anfällig sind, rückfällig zu werden. 60 Prozent aller Triebtäter werden wieder rückfällig. Und ein aus einem solchen Grund verfolgter Logopäde, der gewerbsmäßige Unzucht mit Minderjährigen treibt, Pornofilme herstellt, wird nach drei Wochen wieder entlassen!
Oder eine andere Meldung: Sogar Vierjährige werden seit Monaten mißbraucht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer glaubt, daß es sich da um einzelne Verirrungen perverser Leute handelt, irrt leider. So ist etwa in der "Presse" vom 10. Dezember 1997 nachzulesen, daß allein in Wien in einem Jahr 70 000 Gewalttaten gegen Frauen verübt werden und 11 000 Fälle von Kindesmißbrauch vorliegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1991 wurde ein prominenter Vertreter des Wiener Aktionismus wegen Unzucht mit Unmündigen, Beischlaf mit Unmündigen, sittlicher Gefährdung, Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Vergewaltigung eines knapp über 14jährigen Mädchens zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sie wissen, worum es geht, es geht um Otto Mühl.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verfallen Sie nicht in den Irrtum, daß es hier in dieser Debatte um eine künstlerische Bewertung des Wiener Aktionismus geht. Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, daß Otto Mühl die Kunst dazu mißbraucht, seine eigenen Handlungen, seine eigenen Unzuchtshandlungen mit Kindern zu legitimieren. Und das ist der eigentliche Skandal an dieser Sache! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Herrn Otto Mühl ist die Milde des Gesetzgebers zugute gekommen, und er konnte noch vor Beendigung der siebenjährigen Haft auf freien Fuß gesetzt worden. Er ist bekanntlich in den Genuß einer Amnestie gekommen.
Es ist ganz interessant: Naturgemäß hat jemand, der heute zu einer Haftstrafe verurteilt wird und diese verbüßt, das ihm angedrohte Übel durch die Rechtsordnung erfahren und verbüßt. Aber bei Otto Mühl geht es um etwas anderes. Es geht darum, daß ihm die öffentliche Bühne, die teuerste Bühne des deutschsprachigen Raumes, die vom Steuerzahler am höchsten subventionierte Bühne in Mißbrauch des Kulturauftrages zur Verfügung gestellt wird. Einem Otto Mühl, der bildender Künstler ist, der mit Dramatik, mit Literatur, mit Regie überhaupt nichts zu tun hat, wird diese Bühne zur Bewältigung seiner eigenen Erfahrungen mit der Justiz zur Verfügung gestellt.
Wer etwa glaubt, daß Herr Otto Mühl abgeschworen hätte, bereuen würde, der irrt. Dies ist nachzulesen in "NEWS", wo Otto Mühl ganz deutlich sagt: "Ich bekenne mich total zu meiner Tat. In zehn Jahren wird man ganz anders darüber denken. Ich habe niemanden vergewaltigt, habe mit Vierzehnjährigen und solchen knapp vor diesem Alter Sexualität gehabt ..." – Otto Mühl sagt: Ich bereue nichts!
Und er sagte weiters in einem Interview mit "Focus": Schaut her, ich habe es geschafft! In nur drei Tagen habe ich, obwohl ich bildender Künstler bin und mit der Literatur nichts zu tun habe, ein Dramolett geschrieben, und mir wird die größte Staatsbühne, die teuerst subventionierte Staatsbühne zur Verfügung gestellt, um hier die Justizfarce aufführen zu lassen und eine vermeintliche Abrechnung mit der Justiz herbeizuführen. (Abg. Meisinger: Unglaublich! Skandal!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer jetzt glaubt, daß wir von der Freiheitlichen Partei vom Bundeskanzler als Ressortzuständigem einen Eingriff in den Spielplan verlangen – so quasi nach dem Motto: Der Bundeskanzler greift zum Telefon und unterbindet diese Veranstaltung –,